Tuesday, February 13th, 2007...7:45 pm
Bundesarbeitsgericht zur unerlaubten Installation von Anonymisierungssoftware
Arbeitnehmer sollten künftig lieber vor der Installation von Anonymisierungssoftware wie dem JAP beim Arbeitgeber um Zustimmung bitten. Das Bundesarbeitsgericht hat, wie die Zeitschrift JurPC heute meldet, am 12.01.2006 durch Urteil entschieden, dass einem Arbeitnehmer dann, wenn eine Dienstanweisung die Installation privater Software untersagt, grundsätzlich ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann. Unabhängig von dieser offensichtlichen Rechtsverletzung sei jedoch die Entscheidung über den Ausspruch einer Kündigung von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängig.
Lange Rede, kurzer Sinn. Wenn es also - wie in vielen Unternehmen - eine entsprechende Dienst- oder Arbeitsanweisung oder z.B. eine Betriebsvereinbarung gibt, die die Installation privater Software verbietet, kann die Installation einer Anonymisierungssoftware (im konkreten Fall war es der JAP) einen Kündigungsgrund darstellen. Aber aufgepasst: für eine außerordentliche, also fristlose Kündigung wird der Verstoß gegen das Verbot der Installation von (privater) Software meist nicht ausreichen.
Der Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt, ist in rechtlicher Hinsicht interessant. Die Ausführungen zum Vorliegen eines Kündigungsgrundes bei einem Verstoß gegen die Installation einer Anonymiserungssoftware sind aber nichts grundlegend Neues. Ein Verstoß gegen eine entsprechende Dienstanweisung ist regelmäßig eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Ist die Pflichtverletzung schwerwiegend, kann ggf. ein Kündigungsgrund gegeben sein. Dies gilt auch in diesem Fall.
Das Urteil ist hier (PDF) im Volltext zu finden.
4 Comments
February 14th, 2007 at 11:57 pm
Das BAG hat die Entscheidung im Januar 2006 und nicht in 2007 getroffen – vgl. http://37sechsblog.de/?p=1280 mit weiteren Ausführungen zu der BAG-Entscheidung.
February 15th, 2007 at 7:47 am
Danke für den Hinweis! Habe das geändert!
March 3rd, 2007 at 1:07 am
ergänzung - hier gibt’s auch was zu dieser entscheidung:
http://www.kielanwalt.de/?p=68
beste grüße!
March 3rd, 2007 at 1:09 am
oh - sehe erst jetzt, daß andreas schon auf den o.a. beitrag verwiesen hat…
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