Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft zugestimmt. Dieses enthält im wesentlichen Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung. Für den Großteil der Leser ist das nicht sonderlich interessant. Interessant ist aber aus anwaltlicher Sicht, dass endlich dieses leidige Zweigstellenverbot wegfällt. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, und die Zeit wird zeigen, wer auf diesen Zug aufspringt. Alles in allem kein Grund zum Jubeln, aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Pressemitteilung des Bundesrats findet sich hier.
