Wie Oliver heute mitteilt, ist Jubii seit kurzem live gegangen. Oliver beschreibt auch das Konzept der Site kurz. Das Ganze sieht sehr schick und sehr “web2.0ish” aus. Der derzeitige Funktionsumfang ist noch nicht der Endstand.
Jubii soll ein neuartiges Kommunikationstool sein und bietet für begrenzte Zeit satte 10GB Speicherplatz. Das Konzept ist wirklich ansprechend, auch was Datenfreigaben für Freunde, Bekannte etc. anbelangt.
Die Web-Site muss in rechtlicher Hinsicht in der Ausbauphase für Europa dann noch etwas überarbeitet und an europäisches bzw. deutsches Recht angepasst werden. Aber das dürfte den Verantwortlichen ja auch klar sein. Ein kleineres Problem könnte sich vorliegend jedoch daraus ergeben, dass man meinen könnte, dass der Dienst von europäischen Unternehmen angeboten wird. Das “Problem” ergibt sich vorliegend daraus, dass es sich um eine Art von Lycos-Europe-Joint-Venture zu handeln scheint. Inhaber der Marke Jubii ist - ausweislich der WIPO-Trademark-Datenbank die Jubii A/S aus einer meiner Lieblingsstädte, nämlich Kopenhagen in Dänemark. Admin-C der Domain Jubii.com ist die Domain Registry Group aus den USA, die offenbar nur die Registrierung technisch vorgenommen hat. Technischer Ansprechpartner ist allerdings die Lycos Europe GmbH in Gütersloh. Das allein heißt noch nichts.
Es wird aus der derzeitgen Beta-Site jedoch nicht 100%ig klar, wer denn nun der Anbieter ist. Soll es die dort benannte Jubii LLC, also eine amerikanische Gesellschaft sein? Das ist nicht so ganz eindeutig. Wobei die Jubii LLC wohl auch mehr eine Briefkastenfirma zu sein scheint, wie die Google-Recherche ergibt. Tut aber alles letztlich auch nichts zur Sache, weil das Produkt derzeit nur auf den amerikanischen Markt abzielt. Man könnte jedoch meinen, dass das Ganze vielleicht doch eher ein Teledienst eines europäischen Unternehmens anzusehen ist (Lycos Europe?/Jubii AS). Sollte das Ganze als Teledienst von der Lycos Europe GmbH angesehen werden, so wäre die Seite wegen § 4 Abs. 1 Teledienstegesetz bzw. dem künftigen § 3 Abs. 1 Telemediengesetz an den deutschen Regelungen zu messen, und dann würde es ganz schön mau aussehen, da alle wesentlichen rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Aber wie gesagt….das wäre schon ziemlich weit hergeholt. Das Ganze hier soll ja auch kein Bashing sein.
Bleibt zu hoffen, dass der Rollout für Europa bald kommt, damit man sich den Dienst einmal in Ruhe ansehen kann. Und @Oliver Wagner: bitte bis dahin auch für Safari anpassen, gell
Optisch ist das Ganze nach meinem Geschmack sehr gelungen.
