FDP fordert (erneut) Überarbeitung der Musterwiderrufsbelehrung

Die FDP lässt nicht locker. Nachdem bereits vor kurzer Zeit eine entsprechende Kleine Anftrage der FDP von der Bundesregierung damit gekontert wurde, dass man keinen Bedarf für eine Überarbeitung der Musterwiderrufsbelehrung, die als Anlage 2 und 3 zur BGB-InfoV vom Gesetzgeber vorgesehen sind, sehen würde, hat die FDP nunmehr einen Antrag auf einen Beschluss des Bundestages dahingehend gestellt, dass die Musterbelehrungen der Anlagen zur BGB-InfoV unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung und Literatur geäußerten Kritik so zu ändern, dass diese mit den gesetzlichen Regelungen übereinstimmt. Der entsprechende Antrag findet sich hier (PDF).

Einmal Beifall klatschen bitte! Wäre ja schön, wenn es Wirklichkeit werden würde. Nur glauben mag man es nicht.

Zum Hintergrund: es gibt seit Monaten eine gravierende Unsicherheit für Unternehmer und Verbraucher, da nach Ansicht einiger Autoren in der rechtswisschenschaftlichen Literatur und nach Urteilen des LG Halle und LG Koblenz die Musterwiderrufsbelehrung “falsch” sei. Dabei besteht dann noch Uneinigkeit darüber, ob die Musterwiderrufsbelehrung als Anlage zur BGB-InfoV unwirksam oder nichtig sei.

Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Bundesregierung hier nicht handelt. Unternehmer, die in guten Glauben, alles richtig zu machen, die Musterwiderrufsbelehrung als gesetzliche Vorlage zur Verbraucherinformation nutzen, um über das Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, können herbe Enttäuschungen erfahren. Es können sogar kostenträchtige Abmahnungen drohen. Umso unverständlicher war schon die damalige Ablehnung der Bundesregierung in ihrer Antwort (PDF) auf die Kleine Anfrage der FDP, in der es mehr oder weniger “plump” heißt, dass die Bundesregierung die Musterwiderrufsbelehrung für wirksam hält. Und dabei sollte die Kritik aus Rechtsprechung und Literatur doch mehr als nachvollziehbar sein.

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