Tuesday, April 10th, 2007...2:30 pm
Relaunch der Beate Uhse AG
Sehe gerade, dass die Beate Uhse AG endlich einmal die betagten Konzernseiten aufgefrischt hat. Optisch gefällt mir das wesentlich besser als die vorherige Seite, die doch eher altbacken und sehr “1.0″ war.
Etwas verwundert bin ich jedoch darüber, dass ein Konzern wie die Beate Uhse AG es offenbar nicht hinbekommt, einen rechtlich ordnungsgemäßen Internetauftritt hinzubekommen. Das Impressum entspricht (Stand: 10.04.2007, 15:00 Uhr) nicht den Vorgaben des § 5 Telemediengesetz. Die Angaben nach § 13 Abs. 1 Telemediengesetz fehlen. Letzteres ist ja in der Regel bei einer rein Firmenpräsentation nicht so problematisch. Wirklich entbehrlich ist die “Privacy Policy” aber nur, wenn keine personenbezogenen Daten über die Web-Site verarbeitet werden. Und das ist bei der Seite eben doch der Fall. Unabhängig davon, ob man nun IP-Adressen als personenbezogene Daten einstuft (so die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz) oder nicht, gibt es zumindest ein Bewerberformular auf den Internetseiten. Und spätestens hierfür hätten die Hinweise i.S.d. § 13 Telemediengesetz erfolgen müssen. Naja….vielleicht wird das ja noch was bei der Beate Uhse AG.
Leave a Reply