Tuesday, May 8th, 2007...5:23 pm

Altersverifikationssysteme: Das Verwaltungsgericht München meldet sich zu Wort

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Das Verwaltungsgericht München hat am 31.01.2007 sich in einem Beschluss (im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes) zu dem Altersverfikationssystem (AVS) “bereits18.de” geäußert, so berichtet zumindest MIR. Die Entscheidung, die hier (PDF) im Volltext von MIR zur Verfügung gestellt wird, hat ein Verfahren zum Gegenstand, in dem ein Anbieter auf mehreren Web-Sites pornografische Inhalte vorgehalten haben soll, die nicht hinreichend vor dem Zugriff Jugendlicher geschützt gewesen sein sollen. Hiergegen ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgegangen. Der Anbieter hat sich im Zuge des Verfahrens dann u.a. auch darauf berufen, dass er das AVS “bereits18“ einsetze, bei dem der Nutzer sich mit seiner Personalausweis-Nummer bzw. Reisepass-Nummer sowie der Postleitzahl am Ausstellungsort des Reisepasses bzw. Personalausweises anmelde.

Der Beschluss selbst ist wenig verwunderlich, hat doch das OLG Düsseldorf hier schon in 2005 eindeutige Ausführungen gemacht, die in der Branche für Besorgnis gesorgt hatten. Eigentlich sollte doch aber auch fast jedem in der Branche klar sein, dass man mit einem System, das mit der Abfrage von Personalausweisnummern arbeitet, keine geschlossene Benutzergruppe vorweisen kann, die nach den hohen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erforderlich sind. Daran ändere - zumindest nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München auch die anhängige Verfassungsbeschwerde zunächst nichts (Hintergrund zur Verfassungsbeschwerde in Sachen “ueber18.de” hier), die dem Gericht zudem nicht bekannt sei.

Alles in allem keine überraschende Entscheidung. Wer sich die derzeitigen Seiten des AVS “bereits18.de” ansieht, wird unschwer erkennen können, dass es sich dabei um eine wenig ausgegorene Lösung handelt. Schon die Anmeldung enthält rechtliche Unwägbarkeiten. Das ist allerdings nur meine private Meinung. Und bitte Obacht: es handelt sich um eine Entscheidung im sog. vorläufigen Rechtsschutz, bei dem nur eine vorläufige Entscheidung gefällt wird. Ob ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wann kommt also endlich mal ein seriöser größerer Anbieter eines AVS daher, der eine flächendeckende, einfache und hemmschwellenfreie Face-to-Face-Kontrolle der Volljährigkeit ermöglicht (Update: lese gerade das hier, ist noch Zukunftsmusik, aber immerhin…)? Es ist nicht zu erwarten, dass Karlsruhe die strengen Regelungen des JMStV komplett kippt. Ich würde mich jedoch nicht wundern, wenn es ein paar Anpassungen gibt. Mir ist jedoch nicht bekannt, wann mit einer Entscheidung aus Karlsruhe zu rechnen ist. Vielleicht weiß jemand mehr…

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