Pro-Bono

[Update:]: Achtet bitte auf die rechtlichen Hinweise (insbesondere zum Standesrecht) am Ende des Beitrages.

Schon seit meinen Berufsanfängen mache ich von Zeit zu Zeit sog. Pro Bono Tätigkeiten im Bereich der anwaltlichen Beratung. Das heißt nichts anderes, als dass ich im Einzelfall bestimmte Projekte als Anwalt mit kostenfreien Leistungen unterstütze. Es sind stets Einzelfälle, die ich nach persönlichem Geschmack auswähle. Ich unterstütze auch Startups im Web-Bereich im Rahmen von Pro Bono Tätigkeiten. Es versteht sich von selbst, dass es sich dabei nicht um Startups handeln kann, die schon mit einer dicken Finanzspritze von Investoren oder Angels gesegnet wurden.

Was ist genau meine Tätigkeit für Startups im Pro Bono Bereich? Ich berate Startups im Bereich IT-Recht. Dazu gehört das, was man zum Teil “Internetrecht” oder “Onlinerecht” nennt. Ich helfe bei der Gestaltung der Nutzungsbedingungen, der Einhaltung von Datenschutzvorgaben, AGB etc. Die Tätigkeit muss sich natürlich in einem gewissen Rahmen halten. Meine Unterstützung wird praktisch über die Kombination Basecamp/Skype/E-Mail abgewickelt. Manchmal komme ich auch zu Besprechungen vor Ort.

Wenn ihr ein Startup im Bereich Webservices plant, euch keinen Anwalt leisten könnt und euch gerne für ein Pro Bono Projekt “bewerben” wollt, dann schickt mir einfach eine kreative Bewerbung. Am Besten per E-Mail. Die Adresse findet ihr im Impressum. Raubt mir bitte nicht die Zeit, in dem ihr anruft. Und Fax ist nun ziemlich 1.0. Lasst euch etwas einfallen, um zu zeigen, dass ihr es verdient habt.

[Update]: Um Missverständnissen vorzubeugen. Es handelt sich nur um Einzelfälle und um Fälle von Bedürftigkeit. Im Gegensatz zur Kanzleipraxis in Amerika, in der Pro Bono Tätigkeiten gang und gebe und auch rechtlich weitestgehend unproblematisch sind, ist in Deutschland eine Pro Bono Tätigkeit standesrechtlich bedenklich. Bevor jetzt wieder ein Kollege der freundlichen Sorte auf die Idee, kommt, dass dieses Vorgehen hier standesrechtswidrig ist, weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, wie die rechtliche Situation für die Pro Bono Tätigkeit aussieht und wie das Vorgehen hier konkret erfolgt. Nach § 49 b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Hierbei ist jedoch schon zu berücksichtigen, dass ich keine anwaltliche Vertretung, sondern lediglich beratende bzw. unterstützende Tätigkeiten anbiete. Für beratende Tätigkeiten sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Dabei ist es auch üblich, Pauschalbeträge zu vereinbaren. Das mache ich natürlich auch im Rahmen der Beratung von Start-Ups.
Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags Rechnung tragen. Standesrechtlich bedeutsam ist hier, dass der Erlass von Gebühren erst nach Erledigung des Auftrages erfolgen darf.

Ich werde daher entsprechende Anfragen von euch, die im Zusammenhang mit diesem Artikel stehen, als Mandatsanfragen verstehen. Ich darf aus standesrechtlichen Gründen nicht im Vorwege auf Gebühren verzichten. Was ich euch bieten kann, ist ein faires Beratungsangebot. Ob ihr für Pro Bono Tätigkeiten in Frage kommt, muss dann später erläutert werden. So sieht es das Gesetz vor. Man kann über Sinn und Unsinn dieser Regelungen streiten, ändern kann ich es jedoch nicht. Was ich euch versprechen kann, ist Transparenz.

5 comments.

  1. [...] hat. Aktuell bietet er anderen Startups ebenfalls diese Unterstützung, evtl. sogar auf Pro-Bono Basis [...]

  2. [...] Stephan Hansen-Oest schreibt auf seinem Say-Ho Blog: Wenn ihr ein Startup im Bereich Webservices plant, euch keinen Anwalt leisten könnt und euch [...]

  3. Wunderbar. Was fällt dir dazu ein? Wie gestalte ich rechtlich verbindlich ein Unternehmen am einfachsten, dass ich mit mehr als 100 Leuten als Gesellschafter an einem einzigen Wochenende gründe? Wie gestalte ich einen pragmatischen Gesellschaftervertrag? Welche Rechtsform wähle ich? Was muss ich dabei noch beachten? StratupWeekend ist natürlich genauso Pro Bono…

  4. [...] Fragen bei StartupWeekend Bei Robert lese ich gerade RA Stephan Hansen-Oest bietet sich auf seinem Blog als Rechtsberater auf Pro Bono Basis für Startup [...]

  5. [...] Beitrag zum Thema Pro Bono zeigt, dass offensichtlich ein Interesse an anwaltlicher Beratung für Startups besteht. Zumindest [...]

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