“Social” Commerce – The Care Club – Nice Site mit kleinen rechtlichen Schwächen?

by Stephan Hansen-Oest on July 26, 2007

[Update]: The Care Club hat sehr schnell reagiert. Seht euch dazu bitten in den Comments den Beitrag von Jochen an.

Gerade bei “deutsche startups” über einen Eintrag zum Projekt “The Care Club” gelesen. Sehr interessantes Konzept für eine Zielgruppe, die nicht unbedingt jeden Cent umdrehen muss. Es werden diverse Produkte (Waren, Reisen etc.) angeboten, von denen bei jedem Vertragsschluss ein bestimmter angegebener Anteil vom Preis an eine karitative Organisation abgegeben wird. Der Besteller kann dabei sogar noch aus mehreren karitativen Organisationen auswählen, an die das Geld gehen soll.

The Care Club tritt dabei nur als Vermittler auf. Das eigentliche Vertragsverhältnis wird zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Waren oder Dienstleistungen geschlossen.

Das Konzept ist IMHO super und absolut zeitgemäß (böswillige Menschen nennen diese Konzepte modernen Ablasshandel). Außerdem ist die Seite mit einem sehr schönen Design ausgestattet, wie ich finde.

Kommen wir zu den nach meiner ganz persönlichen Meinung negativen Aspekten oder auch, warum die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Care Club mich davon abhält, den Dienst derzeit zu nutzen. Immer wenn ich mir Websites aus juristischer Sicht ansehe, werfe ich zunächst einen Blick auf das Impressum. Bei “The Care Club” findet man da eine “AIDCRAFT LTD & CO. KG”. Soweit so gut. Bin ja kein Freund von Ltd. oder entsprechenden Ablegern, aber zumindest findet sich eine Adresse in Deutschland. Soweit also noch kein größeres Magengrummeln. Der nächste Blick geht dann in die AGB. In einem Pop-Up-Fenster wird man dann darauf hingewiesen, dass bei einer Bestellung über “The Care Club” keine Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter von “The Care Club” zustande kommt, sondern stets mit dem eigentlichen Verkäufer der Ware. Soweit ist das ja auch noch okay. Dann erfolgen Links zu den AGB der bis dato vorhandenen Verkäufer. Alles kein Problem bis jetzt.

Also schauen wir weiter. Wenn ich mir eine Ware aussuche und kaufen will, muss ich Angaben zu meiner Person und Anschrift machen. Klar….sonst bekomme ich natürlich keine Ware. Ich muss dann die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer akzeptieren. Huch….wer ist denn der Verkäufer meines Produktes? Hier muss ich erstmal zurück in den Shop, um zu gucken. Denn ein Klick auf den AGB-Link, unter dem ich normalerweise eben einfach nur die jeweils eben geltenden AGB direkt finde, führt wieder zu dem Pop-Up-Fenster, unter dem die Links zu den jeweiligen AGB der verschiedenen Verkäufer zu finden sind. Das ist zwar nicht offensichtlich rechtswidrig. Aber man könnte durchaus Zweifel anmelden, dass dies zu einer wirksamen Einbeziehung der jeweiligen E-Mail führt. Dem Käufer ist nämlich nicht unbedingt klar, wer denn nun konkret immer der Verkäufer ist. Hier sind weitere Zwischenschritte erforderlich, die möglicherweise dazu führen, dass man zu dem juristischen Ergebnis kommen könnte, dass dem Käufer nicht die Möglichkeit verschafft wurde, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Hierüber ließe sich aber streiten. Das Problem würde aber sehr schnell Überhand nehmen können, wenn weitere Verkäufer über “The Care Club” ihre Produkte veräußeren.

Aber weiter mit der Bestellung. Indem ich die AGB akzeptiere, soll ich auch die Informationen zum Datenschutz akzeptieren (wie soll man Informationen eigentlich “akzeptieren”?). Ein Blick in die Hinweise zum Datenschutz hat mir dann aber den Rest gegeben. Dort steht zunächst:

Wir beachten sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes”

Das können sich nach meiner Einschätzung zum derzeitigen Zeitpunkt ein Großteil der Shopping-Anbietet im Web in die To-Do-Liste schreiben: das Teledienstedatenschutzgesetz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr existent. Es wurde durch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. So ein Satz in den Datenschutzhinweisen ist also schon mal ein Eigentor. Wie soll man Unternehmen trauen, die angeblich die datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten, wenn sie offenbar nicht einmal wissen, welche Gesetze einschlägig sind? Aber gut….die Regelungen im TMG entsprechen weitestgehend denen im ehemaligen Teledienstedatenschutzgesetz.

Es wird aber leider noch schlimmer. In den Datenschutzhinweisen heißt es weiter:

Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt die Weitergabe Ihrer Adress- und Bonitätsdaten an die Schufa und gegebenenfalls an weitere Wirtschaftsinformationsdienste. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für unsere eigenen Marketingzwecke erhoben und verarbeitet.

Eine Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Schufa ist ohne eine wirksame Einwilligung meinerseits nicht zulässig. Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein absolutes No-Go. Sollten hier tatsächlich von The Care Club oder dem jeweiligen Verkäufer Daten an die Schufa oder sonstige Wirtschaftsinformationsdienste übermittelt werden, wäre dies nach meinem Dafürhalten eine klar unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten, die auch nach § 43 Abs. 2 BDSG eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Auch die ggf. einzuschaltende zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich dürfte eine Unterlassung dieser Vorgehensweise fordern.

Zur Klarstellung. Es ist nicht unmöglich, Schufa-Abfragen im Zusammenhang mit Vertragsschlüssen im Internet durchzuführen. Wie im Offline-Leben auch, benötige ich dafür eine wirksame Einwilligung des (potentiellen) Käufers (vgl. Simitis, in: Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 6. Auflage 2006, § 28 Rdnr. 95). Eine wirksame Einwilligung wird hier aber nicht erhoben. Die Voraussetzungen dafür, die sich aus § 13 Abs. 2 TMG ergeben, werden nicht eingehalten. Es fehlt nämlich an der bewussten und eindeutigen Erteilung der Einwilligung.

Gleiches gilt übrigens auch für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kunden für “eigene Marketingzwecke”. Diese Verarbeitung ist nicht durch die einschlägigen § 14 TMG und § 28 BDSG nicht gedeckt. Auch hierfür wäre eine (elektronische) Einwilligung vom Kunden einzuholen, für die gleichen Voraussetzungen gelten.

Solange dieser (meiner Auffassung nach rechtswidrige) Zustand nicht von “The Care Club” behoben wird, werde ich dort leider nichts bestellen können.

Ich finde, es passt auch nicht zu einem Dienst, der “politisch korrekt” sein will. Es steht sicher kein böser Wille dahinter, aber etwas juristische Beratung durch auf diesem Gebiet kompetente Anwälte wäre schon besser gewesen. Wäre schön, wenn diese Umstände behoben würden, denn die Seite gefällt mir ansonsten sehr gut.

{ 3 comments… read them below or add one }

1 Jochen July 26, 2007 at 9:42 am

Hallo Stephan,
vielen Dank, das Du Dich so ausführlich mit unserem Konzept auseinander gesetzt hast und auf einige Dinge hin gewiesen hast. Wir werden Deinen Hinweisen nach gehen, die in der Start-Up Phase mit den begrenzten Ressoucen geschehen können. Als Wichtigstes erst einmal: Wir haben nun die Mittel und wandeln uns in eine GmbH & Co. KG. Und Deine Hinweise werden wir an unsere rechtlichen Berater weiter leiten, da wir gerne Ratschläge annehmen und uns kontinuierlich verbessern möchten.
Wir empfinden uns “nur” als technischer Betreiber (der natürlich auch seinen Lebensunterhalt damit bestreiten möchte), doch TCC ist in erster Linie als ein Angebot für Verämderungen an die Gesellschaft gedacht – wobei jeder einzelene selbst entscheiden möchte, ob er sich TCC zu eigen macht. TCC lebt vom mitmachen: Wir sehen in TCC die Chance für verschiedenste gesellschaftliche Gruppen neu zu agieren und zu handeln um eine ungewöhnliche Gemeinschaft aus Verbrauchern, Projekten und Infdustrie zu bilden – zum Wohle Dritter…
Wir würden uns freuen, wenn Du unsere Entwicklung weiter kritisch verfolgen würdest und und uns weiter auf Verbesserungen aufmersam machst – genau so hat TCC die Chance Veränderungen herbei zu führen.
Für Jetzt erst einmal: DANKE!

2 Stephan Hansen-Oest July 26, 2007 at 10:40 am

Hallo Jochen,

eine schnelle Reaktion ist meist ein Zeichen für eines gutes Unternehmen :-)

Schön, dass ihr die Kritik konstruktiv aufgenommen habt. War ja auch nicht böse gemeint.

Das Konzept ist super, und ich drücke euch die Daumen für einen großen Erfolg!

3 Jochen July 26, 2007 at 11:39 am

:-) – dann machen wir uns mal weiter an die Arbeit, so dass wir auch Dich bald als “Care Clubber” (mit Freude für Konsum und dickem Geldbeutel… ;-) ) begrüßen dürfen…

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