[Update2: Michael von "fanground" hat den "Fehler" schon behoben (s. Comments). Das ging flott. Daumen hoch!]
Zur Fanground-Site bin ich über dieses Interview bei easn.de gestoßen. Mein üblicher Blick auf AGB, Datenschutzhinweise etc. brachte dann in den Datenschutzhinweisen in Ziff. 5 Folgendes zutage (Stand: 29.08.2007):

Wie jetzt? Die Daten von Fanground werden bei “wooby” verwendet? Habe mir gedacht, dass vielleicht woobby gemeint ist. Aber die werden ja anders geschrieben – also mit “bb”. Irgendwie fand ich das aber nicht passend. Das kann ja eigentlich nicht gemeint sein, zumal ich nicht nachvollziehen konnte, was das sympathische Startup “Freundliche Netzwerke GmbH” als Betreiber von woobby nun mit Diensten von Fanground zu tun hat. Außerdem sagt Fanground ja gerade in besagter Ziff. 5 der Datenschutzhinweise, dass ja gerade keine Daten an Dritte übermittelt werden – außer für Werbung und im Rahmen der Zweckbestimmung usw. Kam mir irgendwie bekannt vor diese Formulierung. Und des Rätsels Lösung scheint zu sein, dass Fanground seine Datenschutzhinweise bei woobby abgeschrieben hat an die Datenschutzerklärung von woobby angelehnt hat. Die sagt in Ziff. 5 nämlich:

Der Text ist schon sehr ähnlich. Was mich jedoch von der Lösung des Rätsels überzeugt ist, dass die Überschrift der eigenen Datenschutzerklärung von “woobby” einen Schreibfehler hat, da “woobby” nicht “woobby”, sondern als “wooby”, also nur mit einem “b” geschrieben ist. Und genau der Fehler findet sich auch bei Fanground wieder. Alles klar? Naja….ist ja nicht schlimm. Vielleicht hat “woobby” das ja auch erlaubt mit dem Abschreiben der Anlehnung und so…kann ja sein. Köln ist ja kuschelig. [Update: Offenbar sind Fanground und woobby "kuschelig", wie man dem woobby-Blog entnehmen kann.]
Auch der Rest der Datenschutzhinweise ist schon sehr ähnlich. Nun gut….es ist nicht unüblich, sich bei Bekannten, Mitstreitern oder Mitbewerbern anzugucken, wie die das machen mit AGB, Datenschutz etc. Aber wenn man schon bei den anderen guckt, sollte man vielleicht beim Copy&Paste ein bisschen besser aufpassen. Macht keinen professionellen Eindruck.
Also Michael von Fanground…..don’t take it personal. Scheinst ein netter Kerl zu sein (s. Interview bei easn.de). Und die Jungs & Mädels von woobby machen ja auch nicht alles richtig: es ist natürlich absolut vorbildlich, seine Datenschutzbeauftragte im Impressum zu benennen. Insoweit Daumen hoch! Allerdings darf eine Geschäftsführerin einer GmbH nicht zur Datenschutzbeauftragten derselben bestellt werden. Gut gedacht….aber eben nicht ganz so gut gemacht. Da müsste auch woobby nachbessern.
{ 7 comments… read them below or add one }
Hallo Stephan,
danke für diesen Hinweis.
Dies ist bzw. war natürlich ein vermeidbarer Fehler, damit hast Du vollkommen Recht. Dieser kleiner Fauxpas ist ist aber behoben und inzwischen steht dir richtige Überschrift über dem Absatz.
Wir senden natürlich keine Daten an woobby (bzw wooby). Ja, wir sind “kuschelig” und weil wir das Team von woobby so gut kennen, wissen wir, wie ernst Sie das Thema Datenschutz auf Ihrer Plattform nehmen und haben uns deshalb stark an Ihren Datenschutzbestimmungen orientiert.
Wie gesagt: Danke für den Hinweis; natürlich nehme ich das nicht persönlich – jeder macht ja irgendwo einen vermeidbaren Fehler. Dafür befinden wir uns eben noch in einer Testphase.
Gruß
Michael
fanground.de
Das ist doch fein! Ich wünsche dir viel Glück mit Fanground! Und die Orientierung bei Kollegen ist ja auch vollkommen okay, wenn man sich einig ist.
Danke für die Glückwünsche.
Ich hoffe Du hast Dir Fanground an sich auch einmal angesehen und nicht nur unsere AGB und Datenschutzbestimmungen
Habe ich mir noch nicht angesehen. Mache ich aber beizeiten. Das ich mir nur die AGB etc. ansehe, ist eine Berufskrankheit
Ok, kann ich verstehen.
Wir werden unsere Datenschutzbestimmungen aber auch so schnell wie möglich noch einmal überarbeiten.
Wir haben in dem ganzen Stress rund um die Fanground Gründung die Datenschutzbestimmungen – ohne das Wissen von woobby – genommen und in manchen Punkten an unsere Bedürfnisse angepasst, so dass sie in weiten Teilen gleich aussehen.
Gruß
Michael
fanground.de
Hallo Stephan,
lieber spät als nie möchte ich mich hier auch nochmal kurz äußern – und zwar zu der Aussage “woobby machen ja auch nicht alles richtig… Allerdings darf eine Geschäftsführerin einer GmbH nicht zur Datenschutzbeauftragten derselben bestellt werden.”
Wir haben das gleich am 29. August noch einmal mit unserem Anwalt besprochen (der ein recht bekannter “Internet Anwalt” ist) – er sagt, dass das in unserem Fall absolut i.O. geht, daß ich selber Datenschutzbeauftr. bin. Bei Interesse kannst Du mich gerne zu den Details kontaktieren.
Danke und lg,
cornelia vom woobby Team
Hallo Cornelia,
das kann ich so leider nicht “stehen lassen”. Nichts gegen euren Anwalt, aber an diesem Punkt liegt er meiner Meinung nach offensichtlich falsch. Es ist gibt meiner Kenntnis nach keine Autoren in der rechtswissenschaftlichen Literatur und insbesondere keine Personen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, die diese Ansicht eures Anwaltes vertreten bzw. als vertetbare Meinung durchgehen lassen würden.
Und die für euch wohl zuständige Aufsichtsbehörde sieht diesen Punkt auch ganz explizit anders als eurer Anwalt, wie du hier nachlesen kannst.
{ 2 trackbacks }