Sunday, September 2nd, 2007...12:43 pm
Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragte - wohl auch bei NetMoms
[Update]: Bei meinem Routinebesuch heute (01.04.08) habe ich gesehen, dass der “Fehler” behoben wurde. Als Datenschutzbeauftragter ist jetzt eine andere Person benannt, der derzeit offenbar Leiter der Vermarktung von netmoms.de ist. Sofern er die erforderliche Fachkunde besitzt, was ich einmal unterstelle, ist das Problem damit behoben.
Wir hatten das Thema ja schon hier und hier. Und je mehr man sich umsieht, desto mehr fällt es mir auf. Auch bei NetMoms findet sich in der Datenschutzerklärung ein Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten. Die Person findet sich aber ebenfalls als Vertretungsberechtigter der NetMoms GmbH im Impressum wieder. Als vertretungsberechtige Person einer GmbH im Impressum wird er dann wohl einer der Geschäftsführer sein. Auch hier sei wieder der Hinweis darauf, dass dies unzulässig ist, erlaubt.
Neben anderen Kleinigkeiten in den AGB und der Datenschutzerklärung (ist aber wohl vorrangig Geschmackssache) fällt dann aber noch auf, dass in § 5 Abs. 3 der AGB von NetMoms auf eine Datenschutzerklärung hingewiesen wird, die unter einem Link “http://www.netmoms.net/policy.php” zu erreichen sei. Ähm….da lande ich aber auf einer Grabber-Seite, wenn ich das richtig sehe. Und wenn ich das “.net” durch ein “.de” austausche lande ich auf einer 404-Seite. Im Ergebnis ist das kein rechtliches Problem - zumindest nicht bei der reinen Registrierung, aber mir fällt auch in dem Zusammenhang immer ein: “Copywriting is interface design.” Und das gilt auch für AGB, Datenschutzerklärungen etc.
Ansonsten wirkt auch die rechtliche Gestaltung bei NetMoms professionell. Ich kann mir den Hinweis allerdings nicht verkneifen, dass es - unabhängig davon, dass es sich wohl um eine kostenlose Dienstleistung handelt - wohl ratsam wäre, an den Hinweis auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu denken (§ 1 Ziff. 10 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht scheint mir doch einschlägig zu sein). Oder habe ich was übersehen?
3 Comments
September 2nd, 2007 at 1:06 pm
Du räumst ja richtig auf Stephan
September 15th, 2007 at 6:52 pm
An dieser Stelle auch nochmal der Hinweis, daß unser Anwalt es - für unseren speziellen Fall, ich kann hier nicht für andere Firmen reden - es also absolut i.O. sieht, dass ich als einer der Gründer und GFs Datenschutzbeauftragte bin.
Leider bin ich kein Jurist - aber da scheint die Rechtslage nicht 100% klar zu sein.
Für Details könnt Ihr mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße
Cornelia vom woobby Team
September 17th, 2007 at 6:11 am
Ich hatte zu deinem ersten Kommentar ja schon Stellung genommen und dargestellt, warum die Rechtslage hier sehr wohl 100% klar zu sein scheint. Ich schicke dir per Mail noch einmal ein paar ergänzende Hinweise. Nichts für ungut
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