Monday, September 3rd, 2007...5:09 am

TDDSG is dead!

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Bei “gefühlten” 50% aller Web-Sites von Startups, die über Datenschutzerklärungen oder entsprechende Hinweise in den AGB verfügen, finden sich Aussagen dahingehend, dass man die oder bestimmte Regelungen des “TDDSG” beachte. Das Teledienstedatenschutzgesetz a.k.a. TDDSG ist seit 01.03.2007 nicht mehr in Kraft, d.h. es gibt es gar nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen finden sich seit dem 01.03.2007 im Telemediengesetz a.k.a. TMG.

Es ist nicht unbedingt juristisch professionell, wenn man nach dem 01.03.2007 mit Datenschutzhinweisen oder AGB startet, die schon nach dem Stand der Gesetzgebung veraltet sind. Das Ganze kommt IMHO offensichtlich dadurch zustande, dass jeder von jedem abschreibt. So ist beispielsweise eine in Passagen weitgehend wortgleiche (aber eben veraltete) Datenschutzerklärung im Umlauf, die sich z.B. an diesen Stellen wiederfindet:

Ist ja egal, wer hier von wem abschreibt, entscheidend ist, dass dies offenbar unkontrolliert erfolgt. Im Falle von Datenschutzerklärungen ist das finanzielle Risiko von solchen Abschreibaktionen ja noch gering, bei AGB-Klauseln kann das ganz anders aussehen. Mal sollte zumindest, wenn man dann offiziell “live” geht, vielleicht mal einen Juristen drüber gucken lassen. So teuer ist das einfache “Drübergucken” ja nicht.

Was das eigentlich nicht mehr existente TDDSG und die Hinweise in Datenschutzerklärungen angeht, können sich nachfolgende Sites aber auch nicht mit Ruhm bekleckern (Stand: 02.09.2007):

Und das ist nur das Ergebnis eines kleinen Streifzuges durch die Web-Gemeinde. Liebe Gründer, merkt euch: TDDSG is dead! Es ist doch nicht so schwer…..;-)

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