Bei “gefühlten” 50% aller Web-Sites von Startups, die über Datenschutzerklärungen oder entsprechende Hinweise in den AGB verfügen, finden sich Aussagen dahingehend, dass man die oder bestimmte Regelungen des “TDDSG” beachte. Das Teledienstedatenschutzgesetz a.k.a. TDDSG ist seit 01.03.2007 nicht mehr in Kraft, d.h. es gibt es gar nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen finden sich seit dem 01.03.2007 im Telemediengesetz a.k.a. TMG.
Es ist nicht unbedingt juristisch professionell, wenn man nach dem 01.03.2007 mit Datenschutzhinweisen oder AGB startet, die schon nach dem Stand der Gesetzgebung veraltet sind. Das Ganze kommt IMHO offensichtlich dadurch zustande, dass jeder von jedem abschreibt. So ist beispielsweise eine in Passagen weitgehend wortgleiche (aber eben veraltete) Datenschutzerklärung im Umlauf, die sich z.B. an diesen Stellen wiederfindet:
- BeatJoe – Datenschutz
- Simfy 2.0 – Datenschutz
- shelfmates – Datenschutzerklärung
- und z.B. auch bei der Datenschutzerklärtung von “my.FDP”
Ist ja egal, wer hier von wem abschreibt, entscheidend ist, dass dies offenbar unkontrolliert erfolgt. Im Falle von Datenschutzerklärungen ist das finanzielle Risiko von solchen Abschreibaktionen ja noch gering, bei AGB-Klauseln kann das ganz anders aussehen. Mal sollte zumindest, wenn man dann offiziell “live” geht, vielleicht mal einen Juristen drüber gucken lassen. So teuer ist das einfache “Drübergucken” ja nicht.
Was das eigentlich nicht mehr existente TDDSG und die Hinweise in Datenschutzerklärungen angeht, können sich nachfolgende Sites aber auch nicht mit Ruhm bekleckern (Stand: 02.09.2007):
- verwandt.de – Datenschutzerklärung
- Dealjaeger.de – Datenschutzerklärung (wenig überraschend, stecken ja die gleichen Leute wie bei verwandt.de dahinter)
- ElitePartner.de – ist nicht unbedingt ein Startup, hat aber trotzdem veraltete Datenschutzhinweise mit einem Verweis auf das nicht mehr existente TDDSG. Allerdings auch nur an einer Stelle. Auffallend außerdem, dass die Links auf die Datenschutzbestimmungen offenbar nur zugänglich sind, wenn man Javascript aktiviert hat. Kein gravierendes rechtliches Problem, aber eben auch nicht im Sinne des Erfinders solcher Erklärungen.
- frazr – Datenschutzhinweise in AGB – hier in Ziff. 5 der Hinweis auf das TDDSG zu finden. Dass die Klauseln schon ganz alt bzw. schon von anderen alten Klauseln abgeschrieben wurden, lässt sich daraus ersehen, dass ein Hinweis auf die “§§ 85 ff. TKG” erfolgt. Kenner des TK-Rechts wissen jedoch, dass die wohl gemeinten Bestimmungen (Fernmeldegeheimnis) schon seit 22.6.2004 in den “§§ 88 ff. TKG” zu finden sind. Auch nicht wirklich juristisch professionell.
- sportlet.de – Datenschutz
- blauarbeit.de: Datenschutz – okay, auch nicht mehr wirklich ein Startup, aber bemerkenswert, denn die verweisen sogar noch auf die TDSV, die erstens gar nicht einschlägig und zweitens auch schon seit Mitte 2004 nicht mehr gibt. Auch nicht schlecht….
- dialo.de – Datenschutzerklärung
- helpster.de – Datenschutzerklärung
- ichbinpapa.de – Datenschutz
- Invyte – Datenschutzbestimmungen
- Joinr – Datenschutz
- MEINNACHBAR.NET – AGB (Ziff. 4 – auch mit dem veralteten und nicht passenden Hinweis auf die §§ 85 ff. TKG, s.o.)
Und das ist nur das Ergebnis eines kleinen Streifzuges durch die Web-Gemeinde. Liebe Gründer, merkt euch: TDDSG is dead! Es ist doch nicht so schwer…..;-)
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