AGB im zu kleinen “Scrollfenster”

Wie das OLG Frankfurt jüngst entschieden hat, ist es unzulässig über das Widerrufsrecht in einem nur kleinen Textfenster zu belehren, durch das man sich lange “scrollen” muss, um den Text zur Kenntnis nehmen zu können. Auch sind auf diese Art und Weise dargestellte AGB unwirksam und werden nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen.

Es ist also keine gute Idee, einen Scrollkasten für die Darstellung von AGB vorzusehen, wie ich dies heute bei Cumonian gesehen habe:

Das soll jetzt allerdings keine Cumonian-Kritik sein, denn die verlinken ordnungsgemäß auf die AGB in lesbarer Form. Allerdings haben die AGB ein paar andere Schwachstellen, die hier jedoch nicht näher dargestellt werden sollen (kleiner Tipp: wenn ich den Dienst auch für Unternehmen öffne, was hier der Fall ist [Stand: 18.09.2007], dann könnte es Schwierigkeiten mit dem reinen Rechnungsversand per E-Mail geben. Kann, muss aber nicht. Und die salvatorische Klausel hat das übliche Problem mit der geltungserhaltenden Reduktion. Und dann sind da noch ein paar Dinge…es fehlt die nach § 13 Abs. 1 TMG erforderliche Datenschutzerklärung, der Haftungsausschluss ist obsolet, da wohl unwirsam etc…).

Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Thema. Aufgrund der inhaltlich nachvollziehbaren Entscheidung des OLG Frankfurt (s.o.) sollte man jedenfalls davon absehen, AGB, Widerrufshinweise oder sonstige rechtlich bedeutsame Erklärungen in kleinen Scrollfeldern vorzusehen. Aus gleichen Gründen ist es auch ratsam, die entsprechenden Hinweise “accessible” zu halten, also nach Möglichkeit so, dass kein besonderes Plug-In vorhanden oder Java-Script aktiviert sein muss, um die Hinweise zur Kenntnis nehmen zu können.

One comment.

  1. Servus,

    danke für den Tipp! Ich werde es umgehend vom RA meines Vertrauens prüfen lassen und ggf. auf eine andere Art und Weise lösen.

    Die AGB sind übrigens auch ohne Javascript lesbar. Eine direkte verlinkung erfolgt mehrfach auf der Registrierungsseite, wie auch grundsätzlich im Fußbereich der Website und sollte eigentlich grundsätzlich auch ohne JS erkennbar sein. (die Fehlermeldung besteht daher, da die eigentliche Nutzung der Website [bspl Tauschvorgang, Nachrichtencenter] dringend JS benötigt.)

    Ich würde mich freuen von Dir auch in unserem Forum zu hören. Für solche oder ähnliche Ratschläge bin ich mehr als dankbar!

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