Friday, October 19th, 2007...12:03 pm
BGH bestätigt hohe Anforderungen an Altersverifikationssysteme
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Sachen Jugendmedienschutz jetzt entschieden (mein Vorbericht hier), dass es zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) effektiver Barrieren bedarf. Da es nach Auffassung des BGH zahlreiche Möglichkeiten gebe, ein Altersverifikationssystem zuverlässig auszugestalten, wie z.B. durch den Einsatz eines von der Kommission für Jugend- und Medienschutz (KJM) positiv bewerteten Konzeptes bzw. Produktes, sieht der BGH offenbar keine Notwendigkeit für die Aufweichung der Anforderungen an Altersverifikationssysteme. Die Urteilsbegründung liegt mir heute noch nicht vor. Bis jetzt gibt es nur die Pressemitteilung des BGH. Ein interessanter Ansatz für die Adult-Business-Branche könnten Hinweise des BGH sein, wie man ggf. in anderer Form ein Altersverifikationssystem gestalten könne. Denn der BGH hat offenbar in der Urteilsbegründung auch festgestellt, dass eine Identifizierung mit technischen Mitteln (Webcam-Check, biometrische Merkmale) bei entsprechender Sicherheit ebenfalls nicht ausgeschlossen sei. Vielleicht eröffnet dies Raum für neue Möglichkeiten der Altersverifikation ohne den bis heute stets vorliegenden “Medienbruch” durch eine Offline-Identifzierung, der häufig dazu führt, dass Adult-Angebote deutsche Anbieter nicht in Anspruch genommen werden.
Der BGH hat schließlich noch ausgeführt, dass die Tatsache, dass Adult-Angebote aus dem Ausland auch in Deutschland ohne Altersverifikation zugänglich sind, nicht entscheidungsrelevant sei. Zwar würden die deutschen Jugendschutz-Anforderungen bei einem Abruf der Inhalte aus dem Inland auch für diese Anbieter gelten; dass die Rechtsdurchsetzung nicht erfolge, stelle keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar.
Der BGH hat nun also entschieden. Es ist schon seit längerer Zeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Ich gehe nicht davon aus, dass das BVerfG anders entscheiden wird, aber wissen kann man das ja nie. IMHO ist das eher eine politische Frage. Ob es in Zeiten des Internet noch Sinn macht, an den deutschen, sehr scharfen Jugendmedienschutz-Anforderungen festzuhalten, darf mit guten Gründen bezweifelt werden. Ich kann beide Seiten nachvollziehen. Die deutschen Anforderungen scheinen mir jedoch etwas realitätsfremd zu sein. Das Internet hat eben keine Grenzen.
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