Verweise auf nicht vorhandene Regelungen

by Stephan Hansen-Oest on October 30, 2007

Wieder einmal ein Beitrag in der Rubrik “Vermeidbare Fehler“. Es ist unschwer erkennbar, dass der Anlass hierfür häufig bei der Besichtigung neuer Websites von Startups oder sonstigen Web-/Tech-Unternehmen entsteht. Liebe betroffene Startups: Bitte nehmt die Kritik nicht persönlich. Und durch Fehler lernt man ja auch. Außerdem habe ich natürlich auch nicht immer Recht, oder es gibt zumindest verschiedene vertretbare rechtliche Auffassungen. In der Regel mache ich das dann jedoch auch deutlich. Also fühlt euch bitte nicht auf den Schlips getreten, wenn ich meine Meinung zu kleineren rechtlichen Kritikpunkte äußere, die im Vergleich zu einer sonst tollen Website vielleicht nicht von Bedeutung sind. Die Besprechungen über andere eurer Leistungen erhaltet ihr ja aber regelmäßig schon an anderer Stelle.

In den einschlägigen Blogs ist DocInsider ja schon besprochen worden. Und vorab gesagt. Mir gefällt die Seite. Ich mag das “Look & Feel” der Seiten. Außerdem finde ich es gut, wenn man sich mutig auf gefährliches Terrain bewegt. Und es dürfte nur wenige gefährlichere Terrains geben als die Bewertung von Freiberuflern wie z.B. Ärzten. Nun gut – wer sich mit einer ähnlichen Dienstleistung für die Bewertung von Anwälten versuchen sollte, dürfte sein blaues Wunder erleben ;-) Das kann ich nicht empfehlen bei der Abmahn- und Klagfreudigkeit einiger Kollegen.

Die Betreiber von DocInsider haben sich ja offensichtlich Gedanken um Vieles gemacht. Aber im Hinblick auf einige rechtliche Punkte besteht noch Optimierungsbedarf. Wie viele andere (ich erspare mir die Links auf meine früheren Beiträge zum Thema TDDSG/MDStV) macht DocInsider im Impressum einen falschen Hinweis auf ein nicht mehr bestehenden Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Also noch einmal. Der MDStV ist seit dem 01.03.2007 außer Kraft. Entsprechende neue Regelungen finden sich in § 5 TMG und soweit man journalistisch-redaktionelle Inhalte vorhält ggf. auch in § 55 RStV.

Die AGB habe ich mir nicht näher angesehen. Allerdings fehlten mir, da auf der Seite heute (Stand: 30.10.2007, 14:40 Uhr) keine Datenschutzerklärung i.S.d. § 13 Abs. 1 TMG zu finden war, Hinweise zum Datenschutz, die ich vielleicht in den AGB vermutete. Dort gab es aber auch keine näheren Hinweise. Nun gut….kann ja mal vorkommen. Vielleicht ein Versehen.

Man sollte diese Fehler jedoch vermeiden. Genauso wie ein Hinweis in der Registrierungsmaske, die auf Datenschutzbestimmungen verweist (s. Screenshot [Auszug aus der Registrierungsmaske], Hervorhebung durch mich), die es dann aber gar nicht gibt.

Hier sollte nachgebessert werden. Ansonsten wünche ich DocInsider viel Erfolg!

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1 Ingo Horak October 31, 2007 at 10:36 am

Lieber Stephan Hansen-Oest, herzlichen Dank für den Hinweis! Wir ändern die Stellen entsprechend. Merci auch für die Glückwünsche!

Ingo Horak
Gründer, DocInsider

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