Da musste ich dann doch schmunzeln. Die Schlagzeile “StudiVZ feuert seine Anwälte”, die man der FAZ und der Berichterstattung hier entnehmen konnte, zeigt offensichtlich wieder einmal, dass man in sensiblen Bereichen, die insbesondere datenschutzrechtlich von Bedeutung sind, besser doch Juristen mit ausgewiesener Expertise im Datenschutzrecht beschäftigen sollte. Nichts gegen die - mir nicht bekannten - Anwälte, die die umstrittenen Klauseln erstellt haben….schließlich ist mir nicht bekannt, ob und inwieweit der Mandant bestimmte Klauselgestaltungen gewünscht hat, aber die mir bekannten Klauseln bzw. die generelle Gestaltung der Regelungen, die zu einem wesentlichen Teil nur mit (elektronischen) Einwilligungen hätten umgesetzt werden können, waren meiner Meinung nach nicht wirklich geeignet, einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich standzuhalten. Da habe ich in meiner Praxis und im Umgang mit Aufsichtsbehörden schon ganz andere Klauseln “flöten” gehen sehen.
