23andme und das Risiko des Verlustes von Versicherungsschutz

Seit dem 22. Januar 2008 ist der “genetische Informationsdienst” 23andMe auch für Deutsche verfügbar. Das Unternehmen, das u.a. von Google finanziell unterstützt (wohl kein Wunder - eine der Gründerinnen ist die Ehefrau eines der Google-Gründer), bietet Personen die Möglichkeit an, über eine Speichelprobe eine Gen-Analyse vorzunehmen. Die Ergebnisse können dann über 23andMe abgerufen werden. Nach eigenen Angaben wird der Kunde dann z.B. erfahren, ob er bestimmte gesundheitliche Risiken, die genetisch bedingt sein sollen, in seinen Genanlagen, also in sich trägt. Will man das wirklich wissen? Das muss schon jeder selbst entscheiden. Ich möchte es derzeit nicht. Ich möchte aber auch nicht, dass meine genetischen Informationen bei einem Unternehmen in Amerika auf deren Servern gespeichert werden, wovon ich mal ausgehe. Anders werden die angepriesenen Dienste von 23andMe aber wohl nicht zu leisten sein. Ich kann es keinem übel nehmen, wenn er den Dienst in Anspruch nimmt und respektiere die Entscheidung der Nutzer. Vielleicht ist es sogar gut, dass es solch einen Dienst jetzt auf für die “Massen” gibt.

Ich kann auch nachvollziehen, wenn Menschen diesen Dienst gerne in Anspruch nehmen wollen. Schließlich kann er Bedeutung für die weitere Lebensplanung haben. Sofern Sie in Deutschland leben und in Ihrem Leben vielleicht noch einmal eine private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung o.ä. abschließen wollen, sollten Sie aber nach derzeitiger Rechtslage vielleicht 2x überlegen, ob Sie einen solchen Gen-Informations-Dienst in Anspruch nehmen wollen. Hintergrund hierfür ist, dass der Versicherer vor dem Abschluss z.B. einer privaten Krankenversicherung einen ganzen Katalog von Fragen zur Gesundheit stellt. Dieser kann auch Fragen zu bekannten Erkrankungen etc. enthalten. Wenn ich eine Krankheit nicht gerade schon einmal akut durchlebt habe, habe ich regelmäßig keine Kenntnis von möglicherweise anderen genetisch bedingten Krankheiten. Doch was ist, wenn ich durch die Gen-Analyse nun Kenntnis von bestimmten genetisch bedingten Krankheitsveranlagungen, die bei mir vorliegen, habe? Dann haben Sie möglicherweise ein Problem. Denn die Fragen des Versicherers zu bestimmten Krankheiten, Veranlagungen o.ä. müssen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unwahre oder unvollständige Angaben können rückwirkend zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es besteht gar eine Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer nach § 19 VVG. Sofern ich also nach bestimmten bekannten Krankheiten gefragt werde, von denen ich durch eine Gen-Analyse Kenntnis habe, muss ich als potentieller Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Schon dies führt häufig dazu, dass eine Versicherung den Vertragsschluss ablehnt oder die Konditionen wesentlich verschlechtert angeboten werden. Wenn ich nicht wahrheitsgemäß auf die vom Versicherer gestellten Fragen antworte, kann der Versicherer nach § 19 Abs. 2 VVG grundsätzlich rückwirkend vom Vertrag zurück treten.

Jeder, der jetzt Dienstleistungen von 23andMe oder ähnlichen Anbietern in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher vielleicht gut überlegen, ob er dies wirklich tun möchte.

Der neue Dienst zeigt jedoch auch die gesellschaftlichen Implikationen von Gen-Informationen auf. Ich hoffe, wir werden nie den Stand erreichen, dass man vor Abschluss einer Versicherung verpflichtet wird, eine Gen-Analyse durchzuführen. Wenn ich daran denke, läuft es mir kalt den Rücken herunter. Gleiches gilt für die Äußerungen eines bemitleidenswerten Kommentators, dessen Name ich hier nicht nennen möchte, zu einem Blogbeitrag von Thomas Knüwer, der mehr oder weniger offen einen gemäßigten Rassismus propagiert und dann auch noch für die Todesstrafe eintritt. Da kriege ich das Kotzen. [Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich jeden Kommentar, der dieses oder ähnliche Gedanken beinhaltet, hier löschen werde.]

2 comments.

  1. Auch ich habe diesen Kommentar sofort entfernt, nachdem ich ihn gesehen habe. Das war leider erst heute Abend, da ich gelegentlich mein Leben auch an nicht-digitalen Orten verbringe.

  2. Hi Thomas….das war auch kein Vorwurf an dich. So etwas lässt sich auch nicht verhindern, wenn man Kommentare nicht vorab prüfen möchte (was ich auch nicht befürworte).

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