Danke Karlsruhe - heute ist ein guter Tag für Grundrechte

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute - mehr oder weniger erwartungsgemäß - die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW für nichtig erklärt. Das begrüße ich ausdrücklich.

Das “Revolutionäre” ist, dass das BVerfG mit dem Urteil eine “neues Grundrecht” erschaffen hat, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet wird und “subsidiär” dann eingreift, wenn die Schutzbereiche anderer Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) oder die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) nicht betroffen sind. Das BVerfG hat heute ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” entwickelt. Endlich.

Das Grundrecht schützt zunächst das Interesse des Nutzers, dass die von einem vom Schutzbereich erfassten informationstechnischen System erzeugten, verarbeiteten und gespeicherten Daten vertraulich bleiben. Ein Eingriff in das Grundrecht soll dabei schon dann vorliegen, wenn die Integrität des geschützten informationstechnischen Systems angetastet wird.

Dieses neue Grundrecht wird nun auch im Rahmen der Diskussion der Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen. Wenn man das Urteil liest, bekommt man zunächst Zweifel, ob es einschlägig sein wird; bezieht sich doch der Schutz des Grundrechts grundsätzlich nur auf die Informationssysteme, die der Nutzer als “eigene” nutzt. Ein Satz weiter wird jedoch klargestellt, dass, soweit die Nutzung des eigenen informationstechnischen Systems über informationstechnische Systeme stattfindet, die sich in der Verfügungsgewalt anderer befinden, sich der Schutz des Nutzers auch hierauf erstreckt.

Natürlich kann auch in dieses neue Grundrecht eingegriffen werden, wenn die Eingriffsnorm dem Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit entspricht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Ich habe das Urteil noch nicht ganz gelesen. Ich habe seit heute jedoch weiter begründete Hoffnung, dass, sofern das Zuständigkeitsproblem (europarechtlich) geklärt wird, die Vorratsdatenspeicherung nicht den Anforderungen des BVerfG standhalten wird, die heute formuliert wurden.

Das Urteil von heute mag nicht so fundamental sein, wie das sog. Volkszählungsurteil, in dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vom BVerfG geschaffen wurde, aber es scheint mir doch recht spektakulär zu sein.

Wie gesagt….ein guter Tag für Grundrechte. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber jetzt endlich einmal die “Einschläge” merkt, und ich freue mich, dass auf das BVerfG immer noch Verlass ist, wenn es um die Wahrung eines Rechtsstaates geht, wie ich ihn mir vorstelle.

Das Urteil im Volltext ist hier zu finden.

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