Nachdem vor einigen Tagen meine neue Website (zumindest teilweise) “live”gegangen ist, starte ich in dieser und in der kommenden Woche dann das “Produktfeuerwerk”
Was es mit dem “Produktansatz” auf sich hat, kann man auf der Startseite von SAY-HO! nachlesen.F angen wir also mit dem 1. Paket an, es nennt sich “QUICK”.
QUICK beinhaltet eine kurze rechtliche Prüfung von Internetseiten. Es eignet sich z.B. ideal für Startups bzw. Webservices, die ihre Internetseiten bzgl. Impressum, Datenschutz und AGB/Nutzungsbedingungen (z.B. hinsichtlich des Abmahnrisikos) einer Kurzprüfung unterziehen lassen wollen. Die Kosten für dieses Angebot, dass sich grds. nur an Unternehmen bzw. Gewerbetreibende richtet (Privatpersonen, z.B. Betreiber von privaten Blogs können sich gerne auch an mich wenden), sind überschaubar. Für 49,00 € netto (Bruttoendpreis: 58,31 €) kann man das rechtliche Risiko einschätzen lassen. Alle vermeintlichen FAQ, das Kleingedruckte und weitere Informationen finden sich in dieser Produktbroschüre SAY-HO! QUICK (PDF). Das Paket eignet sich z.B. auch für Webagenturen, die für Kunden Websites entwickeln und ihren Kunden den Mehrwert einer rechtlichen Prüfung der Seite hinsichtlich rechtlicher Risiken anbieten wollen. Der Preis ist wohl ziemlich überschaubar. Es liegt auf der Hand, dass ich zu diesem Preis keine Internetseiten mit mehreren hundert HTML-Seiten prüfen kann. Wo die Grenzen liegen, könnt ihr der o.g. Broschüre entnehmen. Ein Mandatsverhältnis/Beratungsvertrag kommt außerdem erst dann zustande, wenn das Angebot des Auftraggebers (also euch) zum Vertragsschluss von mir angenommen wird
Viele werden sich fragen, warum man nicht gleich “online” ordern kann. Die Frage ist selbstverständlich berechtigt. Die Gründe: Ich habe meine Website immer noch selbst gestrickt (auch wenn ich von Dreamweaver zum Handcoding übergegangen bin) und habe hinsichtlich der Sicherheit von Mandantendaten eine hohes Maß an Sicherheits- und Kontrollbedürfnis. Solange mich die technische Seite nicht voll überzeugt und ich nachvollziehen kann, was der Code macht, wird es die Möglichkeit nicht geben. Mir ist aber natürlich bewusst, dass dies gewünscht. Ein anderer Grund ist aber auch mal wieder das Standesrecht bzw. hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die von mir verwendeten Vergütungsvereinbarungen sollen laut Gesetz nämlich schriftlich geschlossen werden. In einer Online-Order kann dieses Formbedürfnis noch nicht erfüllt werden. Allerdings gibt es hier ein gesetzliche Möglichkeit im RVG, die dieses doch ermöglicht. Und die werde ich ggf. nutzen. Solange werdet ihr allerdings noch auf eine Online-Bestellung warten müssen
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hallo,
das Angebot klingt sehr fair.
Aber macht es einen Unterschied wenn die Seite, die geprüft werden soll, in englisch ist? (aber Server und Inhaber in Deutschland sitzt)
Nope. Doesn’t matter at as long as german law is applicable