Wednesday, March 19th, 2008...6:49 am
Shopito wagt den frühen Start - vielleicht zu früh?
Update2: Die kritischen Probleme sind in bemerkenswerter Geschwindigkeit von Shopito behoben worden. Lob von dieser Seite! So wird dann aus “vermeidbaren Fehlern” binnen weniger Stunden ein ordentliches Resultat. So muss es sein. An kleinen Schrauben kann und sollte man noch drehen, aber das Wesentliche stimmt jetzt. Die verbleibenden Kleinigkeiten kann man beizeiten in Ruhe beheben.
Update: die festgestellten “Probleme” sind z.T. jetzt schon behoben. Am Rest arbeitet man nach eigenen Angaben.
Exiting Commerce berichtet über den Start von Shopito, einem Schmuck-Snäppchen-Shop, der nach dem “Woot-Prinzip” - also vereinfacht formuliert: jeden Tag wird nur ein Produkt zu einem besonderen Preis verkauft - funktioniert. Da ich gebeten wurde, die Reihe “Vermeidbare Fehler” beizeiten mal wieder fortzuführen, musste jetzt leider Shopito dafür herhalten (Sorry). Auch dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung von mir dar. Bekanntlich gibt es gerade im juristischen Bereich eine beachtliche Meinungsvielfalt bei konkreten Fragestellungen:
Was alle Anbieter beachten müssen, die nach dem Woot-Prinzip verkaufen, ist zunächst die wettbewerbsrechtliche Vorgabe, dass die Ware, die angeboten wird, auch tatsächlich verfügbar und vor allem auch im Verhältnis zur erwarteten Nachfrage angemessenen Menge verfügbar ist (vgl. § 5 Abs. 5 UWG). Ob Shopito das einhält, kann ich naturgemäß nicht beurteilen.
Kritisiert wurde Shopito aufgrund des eingesetzten Shop-Systems Magento Commerce, das sich derzeit noch in der Beta-Phase befindet und nach Meinung einiger Personen noch nicht “reif” für den Live-Betrieb ist. Beim Umgang mit Kundendaten ist ja besondere Obacht geboten. Begründete erhebliche Zweifel am Einsatz von Magento Commerce kann ich jedoch nicht erkennen. Von daher kann ich diesen Punkt nicht kritisieren.
Was man kritisieren kann und weswegen der Shopito-Betreiber bereits Abhilfe versprochen hat, ist, dass Kundendaten im Registrierungsprozess nicht SSL-verschlüsselt übertragen werden. Auch das ist bei den vielen Beta-Shopseiten, die so im Netz hochbloppen, nicht mehr unüblich, ist aber IMHO ein einfaches No-Go! Ein SSL-Zertifikat gibt es für 150 € im Jahr. Günstiger kriege ich ggf. sogar ein Shared-Zertifikat, das ja notfalls auch noch ausreicht. Wer die Kosten für das SSL-Zertifikat mit dem Shop nicht erwirtschaften kann, soll den Shop nicht aufmachen.
Beim ersten Anblick fand ich, dass die Seite vielleicht noch etwas “stilvoller” hätte gestaltet werden können, aber das ist Geschmackssache. Der Gesamteindruck ist aber eigentlich “okay”. Ein erster Blick zeigt, dass es mal wieder an der nach § 13 Abs. 1 TMG erforderlichen Datenschutzerklärung bzw. Hinweisen zum Datenschutz fehlt. Gut…auch das wird von vielen als Kavaliersdelikt gesehen und es stellt in dieser Form zumindest keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. Ist jedenfalls kein Drama.
Zumindest gibt es ein Impressum, dass die erforderlichen Informationen für eine Anbieterkennzeichnung zur Verfügung stellt. Das reicht aus, um die Anforderungen an § 5 TMG zu erfüllen, wobei es richtigerweise nicht “Inhaber” einer GbR, sondern vertretungsberechtigter Gesellschafter heißen müsste. Aber das ist eine Bagatelle. [ist behoben]
Ferner wird auch im Footer der Seite ein Link zu AGB bereit gestellt, die ich mir angesehen habe. Die sind meiner Vermutung nach irgendwo abgeschrieben und ggf. angepasst worden, was ja üblich (aber eben nicht unbedingt zu empfehlen ist) ist, aber nicht immer etwas Schlechtes sein muss. Die AGB sind jedoch aus Sicht von Shopito optimierungsfähig. Man hätte hier noch Einiges eleganter regeln können. Auch macht es keinen unbedingt guten Eindruck, wenn man im Kapitel Datenschutz Rechtsnormen angibt, die man einhält, die es gar nicht mehr gibt (”TDDSG”- ich sage nur “TDDSG is dead.”).
Im nächsten Schritt habe ich mir den Bestellablauf angesehen. Ich muss mich für die Bestellung als Kunde registrieren. Das ist üblich (wenn auch nicht zwingend, wie andere E-Commerce-Anbieter erfolgreich zeigen) und völlig in Ordnung. Ach nochwas: Ich würde aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.10.2007, Az.: I ZR 143/04) jedoch bei der Produktdarstellung auf der Startseite dazu raten, etwas deutlicher auf Versandkosten hinzuweisen. Der Sternhinweis mag noch okay sein, aber der Hinweis selbst ist vielleicht etwas klein [ist mittlerweile behoben]. Der BGH macht die Entscheidung, ob die Ausgestaltung den Vorgaben der PreisangabenVO entspricht, vom Einzelfall abhängig. Und hier ist Vorsicht sicher die Mutter der Porzellankiste, da es ein Abmahnrisiko darstellt.
Die Kundenregistrierung ist technisch zwar schön “ajaxy”, datenschutzrechtlich aber leider suboptimal, um es einmal schmeichelhaft auszudrücken. Es werden Pflichtfelder gefordert, deren Erforderlichkeit für die Vertragsdurchführung überhaupt nicht erkennbar ist. Wofür muss ich eine Telefonnummer angeben? Warum muss ich ein Bundesland angeben?

Nun gut….was soll’s - weiter im Programm. Versandkosten, die derzeit immer “flat” 5,90 € betragen (zumindest für Versand in Deutschland) werden bestätigt, und dann kommt der Abschlussscreen mit der Zusammenstellung und dem Button “Bestellung bestätigen”. Ooops!!! Im gesamten Bestellprozess gibt es keinen Hinweis zum Widerrufsrecht? [Das Problem ist behoben worden.]

Dem Kunden steht ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach § 312 d BGB zu, da es sich zweifelsohne um einen Fernabsatzvertrag handelt. Selbst wenn, was hier nicht der Fall ist, kein Widerrufsrecht bestehen würde, müsste nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 der BGB-InfoV auf diesen Umstand hingewiesen werden. Die Unterrichtung über das Widerrufs-/Rückgaberecht muss zudem rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlichen Weise erfolgen. Tut das Shopito derzeit (Stand: 19.03.08, 06:17 Uhr)? Nein - nicht in der nach der Rechtsprechung geforderten Weise.
Man muss Shopito eingestehen, dass sie das Widerrufsrecht nicht vergessen haben. Denn in den FAQ wird darauf hingewiesen:
Wie sieht es bei Euch mit Service aus (Gewährleistung, Garantie, Rücknahme, Versandversicherung etc.)?
Selbstverständlich haben Sie bei SHOPITO das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat zu widerrufen. Einfach die unbenutzte Ware an uns zurücksenden. Der Betrag wird dann umgehend zurückerstattet. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Belehrung über das Widerrufsrecht Selbstverständlich erhalten Sie 2 Jahre Gewährleistung auf unsere Produkte. Wir versenden unsere Schmuck Schnäppchen ausschließlich versichert.
Die dort angekündigte Belehrung über das Widerrufsrecht fehlte aber zum Zeitpunkt meiner “Inaugenscheinnahme”. Der Link führte zum Impressum und dort war keine Widerrufsbelehrung enthalten. [Das Problem ist behoben worden.]
Das Ganze hätte aber auch nicht ausgereicht, um den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufs-/Rückgaberecht zu belehren. [Das Problem ist behoben worden.]
Und was ist das Ergebnis? Ein solch fehlende bzw. fehlerhafte Belehrung über das Widerrufs-/Rückgaberecht ist eine Verletzung verbraucherschützender Normen und als solche eine Verletzung von §§ 3, 4 UWG und als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abmahnbar. [Das Problem ist behoben worden.]
Also liebe Shopping-Anbieter…..man sollte besser vor dem Start, insbesondere, wenn von diesem öffentlich in prominenten Blogs wie Exiting Commerce berichtet wird, rechtlich prüfen lassen, ob zumindest die Grundanforderungen in rechtlicher Hinsicht eingehalten sind. Das biete ich z.B. im Zusammenhang mit meinem Beratungspaket “Quick” (mehr Info: SAY-HO! / PDF / Blogbeitrag), das wohl für jeden Gründer noch “erschwinglich” sein dürfte.
Wer seinen Shop, seine AGB etc. optimal an seine Bedürfnisse ausgerichtet haben möchte (z.B. muss man bei entsprechender AGB-Gestaltung und angepassten technischen Bestellabläufen, nicht zwingend 1 Monat Widerrufsfrist anbieten, sondern kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage beschränken.), bekommt diese rechtliche Beratung mit meinem Beratungspaket “Start” (mehr Info: SAY-HO! / PDF / Blogbeitrag).
Ich wünschen den Jungs (und ggf. natürlich auch Mädels) von Shopito dennoch viel Erfolg bei dem Live-Shopping-Experiment. Die gröbsten Fehler können ja ohne viel Aufwand schnell behoben werden, und dann ist Shopito schnell eine runde Sache!
2 Comments
March 20th, 2008 at 8:00 am
[...] Das Thema Live-Shopping brummt und brummt und brummt. Mit Shopito (www.shopito.de) geht ein weiterer Anbieter an den Start. Betrieben wird der neue Live-Shopping-Dienst von der Friedberger Shopito GbR. Im Gegensatz zu den zahlreichen Konkurrenten, die in der Mehrzahl auf den schnellen Verkauf von Technik-, Entertainment- und Lifestyleprodukten setzen, kommt bei Shopito nur Schmuck in die Cyberverkaufstheke. Gründer Andreas Kosmatos will künftig “alle Arten von Schmuck, in allen möglichen Materialen” anbieten. Neue Angebote starten jeweils am Dienstag und Freitag. Optisch sieht Shopito leider ein wenig nach Flohmarktverkauf aus, eine edlere Anmutung wäre beim Thema Schmuck vielleicht angebracht. Ein Newsletter fehlt ebenfalls - dieser soll aber schon bald an den Start gehen. Andere Fehler wie fehlende Hinweise zum Widerrufsrecht wurden bereits behoben. [...]
March 29th, 2008 at 12:15 pm
[...] arbeitet mit Magento, http://www.internetworld.de Shopito wagt den frühen Start - vielleicht zu früh?, blog.say-ho.com Magento wird bereits live eingesetzt, magento-commerce.blogspot.com Beitrag [...]
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