by Stephan Hansen-Oest on April 28, 2008
Ich hatte schon über die Empfehlung des Koordinierungsgemiums der Datenschutz-Aufsichtsbehörden berichtet. Jetzt gibt es ein paar mehr Informationen, die der Pressemitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten zu entnehmen sind (PDF).
Die Empfehlungen sind für alle Social Networks wichtig, insbesondere dann, wenn sie ihren Unternehmenssitz in Berlin haben (vgl. die Berichterstattung zu MeinProf.de), da zumindest in Berlin jetzt auch Bußgelder in Einzelfällen verhängt werden bzw. verhängt worden sein sollen.
Die Empfehlungen zitiere (und kommentiere) ich hier im Einzelnen:
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by Stephan Hansen-Oest on April 28, 2008
Jetzt kommt langsam Musik in das Thema Datenschutz im Web2.0. Nach einem Bericht von Golem hat die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich des Bundeslandes Berlin ein Bußgeld gegen die Ranking-/Bewertungsplattform MeinProf.de verhängt. Die Betreiber von MeinProf.de wollen sich gegen das Bußgeld angeblich wehren und halten insbesondere die Anforderungen des Datenschutzbeauftragten für praktisch nicht umsetzbar.
Nach dem Bericht soll die Aufsichtsbehörde u.a. gefordert haben, dass die bewerteten Personen (z.B. Professoren) bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren seien.
Außerdem habe die Behörde gefordert, dass gewährleistet wird, dass nur Personen Bewertungen vornehmen, die auch tatsächlich die jeweiligen Vorlesungen des Dozenten besucht hätten.
MeinProf.de wird dann wohl jetzt gegen die Bußgeldbescheide (es soll angeblich 2 geben) Widersprüche einlegen. Ggf. wird die Sache dann die Gerichte beschäftigen, und ich bin extrem gespannt, wie das ausgeht. Während wir sonst kaum Rechtsprechung im Datenschutz haben, führt ein schärferes Herangehen der Aufsichtsbehörden jetzt wohlmöglich dazu, dass wir mal ein wenig Wind in die Rechtsprechung bekommen. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass das Pendel der Rechtsprechung immer in Richtung der Auffassung der Aufsichtsbehörden schwingen wird. Ein juristisch sehr spannendes Thema.