Wer es trotz recht umfangreicher Berichterstattung noch nicht mitbekommen haben sollte….seit dem 01.04.08 gibt es eine neue Muster-Widerrufsbelehrung in der BGB-InfoV, deren Verwendung derzeit zu empfehlen ist, auch wenn dies nicht zwingend davor schützt, abgemahnt zu werden.
Sie ist hier zu finden.
