Fachanwalt für IT-Recht

by Stephan Hansen-Oest on 24/04/2008 · 4 comments

Seit gestern darf ich mich nach Beschluss der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer nun endlich Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) nennen.

Damit dürfte ich in Flensburg der 1. Fachanwalt für IT-Recht sein. Und wenn ich es richtig einschätze, wird das auch erst einmal so bleiben. Es ist aber eigentlich in meinem Fall nicht von Belang, da nur ein geringer Teil meiner Mandanten aus der Region kommt.

Langsam wird es immer schwieriger, die Berufsbezeichnungen auf der Visitenkarte unterzubringen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich) und last but not least EuroPriSe LEGAL Expert.

Was muss man eigentlich für besondere Kenntnisse als Fachanwalt für IT-Recht haben?

Man muss theoretische (i.d.R. durch Teilnahme an einem Fachanwaltskurs und erfolgreich bestandenen Klausuren) und praktische Kenntnisse (ausreichend Fälle in den Bereichen) in folgenden Rechtsgebieten nachweisen können:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
     
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), 
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, 
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, 
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, 
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, 
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, 
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, 
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Das ist eine ganze Menge, zumal IT-Recht eine Querschnittsmaterie ist. Aber anspruchsvolle Sachen machen eben auch Spaß.

Was ändert sich jetzt für meine Mandanten? Mein Stundensatz ;-)
Nein….natürlich bleibt alles beim alten. 

{ 4 comments… read them below or add one }

1 Simon April 25, 2008 at 10:52

Da gratuliere ich doch mal! :-)

2 Stephan Hansen-Oest April 25, 2008 at 11:11

Und ich sage “Danke!

3 Jan April 28, 2008 at 23:08

Na, da schließ’ ich mich doch glatt an – Herzlichen Glückwunsch!

Wie es aussieht, haben wir von der gleichen Sitzung des Kammervorstandes “profitiert”: Mich haben sie am gleichen Tag auch zum Fachanwalt gemacht. Allerdings für Arbeitsrecht. IT-Recht werd’ ich dann wohl im Herbst buchen…

Beste Grüße – und irgendwann bald muß das mit dem Käffchen endlich auch mal klappen!

4 Stephan Hansen-Oest April 29, 2008 at 04:11

Danke Jan! Und Glückwunsch zu deinem Fachanwalt für Arbeitsrecht!

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