Ein neuer Dienst, der mir letzte Woche über den Bildschirm gelaufen ist, ist “floka” - Flohmarkt à la carte.
floka ist ein Service e-signed Websolutions GbR aus Gießen und ist eine Art Flohmarkt-Veranstalter auf Basis einer Google-Maps-Karte.

Das Ganze ist grafisch sehr ansprechend umgesetzt. Man findet durch das “Browsen” der Landkarte Flohmarktangebot in Orten. Das macht Sinn - meist will man ja (z.B. sperrige Sachen) gleich selbst abholen, und da scheint der Ansatz richtig, das ganze Angebot “lokal” zu strukturieren. Auf der Maps-Karte findet man dann grafische Hinweise, sofern eines oder mehrere Angebote in einem Ort vorliegen.

Ein weiterer “Klick” führt dann zu den Artikel-Details:

Dort gibt es dann Informationen zum Kauf, wobei der Anbieter von “floka” nur als Vermittler zwischen den Kaufvertragsparteien auftritt. Der Käufer kann dann entweder über floka.de eine Nachricht an den Verkäufer senden, um mit diesem in Kontakt zu treten, oder er kann über den eingebundenen Dienst “einwahlnummer.de” telefonisch Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen.
Weiter konnte ich den Dienst nicht testen, da ich mich bei floka.de wegen angeblich fehlerhaft eingetippter Sicherheitscodes bei der Registrierung (mehrfach vergeblich versucht) nicht erfolgreich anmelden konnte. Also liebes Floka-Team: bitte fixen! Aber floka.de ist auch noch “beta”, so dass wir mal darüber hinwegsehen wollen.
Zu den rechtlichen Regelungen: Floka.de nutzt Google Analytics und setzt sich damit dem hinlänglich bekannten Problem aus, dass Google IP-Adressen speichert, was nach deutschem (und europäischen) Datenschutzrecht bedenklich ist. Bei floka.de weist man zwar darauf hin, dass IP-Adressen gespeichert werden und dass Google Analytics benutzt wird. Die ggf. hierfür erforderliche Einwilligung wird aber meiner Meinung nicht wirksam erklärt, da Sie nur zusammen mit den AGB (”Regeln”) abgegeben werden kann - es gibt nur eine Checkbox für Regeln und Datenschutzerklärung, die bei der Registrierung abgehakt werden muss. Da wird es schwierig, eine wirksame elektronische Einwilligung hinzubekommen. Das wird z.T. in der rechtswissenschaftlichen Literatur aber auch anders (und liberaler) gesehen. Dürfte aber immer noch eine Mindermeinung sein.
Wer “A” sagt, muss außerdem auch “B” sagen. Denn wenn man schon auf Google-Analytics und die Speicherung von IP-Adressen hinweist, dann muss man auch darauf hinweisen, dass die Daten in die USA übermittelt werden (unabhängig davon, dass Google Inc. “Safe Harbor”-Mitglied ist), da dies nach § 13 Abs. 1 TMG ausdrücklich auch vorgeschrieben ist. Ich empfehle wegen diesen Problemen allen meinen Mandanten, kein Google Analytics einzusetzen. Die, die es einsetzen, tun es auf eigenes Risiko. Allerdings ist es gerade für High-Traffic-Sites offenbar schwer, geeignete Stats-Tools zu finden, die auch brauchbar sind und hinreichenden Informationsgehalt haben. Hier besteht meiner Meinung nach eine “Marktlücke” für ein gutes europäisches Statistik-Tool, zumindest solange die derzeitige Rechtslage fortbesteht.
In den AGB von floka.de habe ich beim “Überfliegen” keine größeren Probleme finden können. Die Gerichtsstandklausel dürfte gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, und Optimierungspotential gäbe es auch bei der Haftungsbegrenzung, aber das ist alles nicht kundenschädlich. Was fehlt - und das vergessen viele Startups - sind die Hinweise zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts. Die Teilnahme an einem Social Network oder an einem Webservice stellt in rechtlicher Hinsicht i.d.R. einen Fernabsatzvertrag dar. Und nach § 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) ist der Nutzer (soweit er Verbraucher ist) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts zu belehren. Die meisten Webservices dürften davon profitieren können, dass das Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 3 Nr. 2 BGB erlöschen kann. Auch darüber wäre dann allerdings zu informieren. Wie dem auch sei, hier sollte der Anbieter von floka.de nacharbeiten.
Fazit: die Idee von floka.de überzeugt. Und die Idee ist außerordentlich gut und vor allem “schön” (ja, das ist subjektiv) umgesetzt. Einen Blog von floka.de findet ihr hier und Floka ist auch auf Twitter (wenn Twitter nicht gerade “down” ist). Von mir also insgesamt “Daumen hoch”.

Hallo,
vielen Dank für die Hinweise. Wir werden bezüglich der Punkte nochmal unseren Anwalt konsultieren.
Vielen Dank auch für das motivierende Fazit
MfG,
das Floka.de Team
Posted by Felix on May 26th, 2008.