Ich habe gestern Abend vor einigen Tagen meinen Beta-Test-Zugang für Zivity bekommen.

Zivity hat in den letzten Monaten für viel Furore gesorgt. Hauptgrund hierfür ist wohl, dass die Seite sich zwar nicht unmittelbar mit Sex, aber eben doch mit Erotik in Form von Bildern von Frauen beschäftigt. Man will also offenbar bewusst nicht in die Schmuddel-Ecke, sondern lieber mit einem Softcore-Image und geschmackvollen Bildern punkten. Nach einer IMHO eher mäßigen Vorstellung bei Techcrunch 40 gab es dann gute Presse dadurch, dass einer der Gründerinnen sich auch nicht zu schade war, auf der eigenen Seite “Haut zu zeigen“.
Bei so einem Thema mit Bildern von Frauen mit wenig bzw. keiner Kleidung war klar, dass sich das Interesse um eine solche Internetseite schart, zumal die Gründer aus dem Umfeld kommen, aus dem sonst erotische Inhalte hervorgehen (das gilt für viele Seiten). So wundert es mich auch nicht, dass auf der Warteliste für die “Beta” nach Angaben von Zivity über 20.000 Personen stehen. Wahrscheinlich ist die Seite deswegen ab und an noch etwas “behäbig”, was Ladezeiten angeht.

Die Zivity-Beta ist schön gestaltet (auch die temporäre Public-Seite sieht gut aus). Zivity wird rasant an Usern wachsen. Soviel dürfte klar sein, zumal der Zugang selbst nichts kostet. Das Problem von Zivity ist meiner Meinung nach, dass nicht klar und deutlich wird, warum man eigentlich “voten” sollte. Hintergrund: bei Zivity kann man für Bilder bzw. Bildersets von Fotografen “voten”. Votes muss man kaufen (derzeit z.B. via Paypal – 5 Votes kosten 5 $, 10 Votes 10 $ usw.). Bei jedem Vote erhält der Fotograf des Bildersets 0,80 $. Das wird zwar Anreiz für Fotografen sein, dort gute Fotosets upzuloaden. Ich wage aber zu bezweifeln, dass die User ausreichend “voten” werden, weil der Anreiz dafür möglicherweise fehlt. Die Bilder sind sicher geschmackvoll. Aber man kann sie derzeit nicht herunterladen, wie man meinen könnte, wenn man einen “Vote” investiert. Die Bilder haben zwar keine schlechte Auflösung. Wer aber die etablierten Erotik-Sites wie z.B. Hegre-Archives (ACHTUNG! Nackte Haut! Not safe for work!) kennt, bei der man – im Vergleich – für relativ kleines monatliches Geld Softcore-HD-Videos und Bilder mit einer Auflösung von 6000 Pixeln bekommt, wird sich fragen, warum er dann zu Zivity gehen soll.
Und die, die es etwas alternativer mögen, sind schon seit Jahren beim Platzhirschen “SuicideGirls” (ACHTUNG! Nackte Haut! Not safe for work!) gut aufgehoben.
Man darf also gespannt sein, was mit Zivity wird. Beim Geschäftsmodell habe ich noch etwas Zweifel. Möglicherweise reicht es aber auch einfach aus, wenn man eine kritische Masse an Usern erreicht, um dann notfalls doch auf ein Werbemodell umzusteigen. Ob das dann aber noch für die Content-Anbieter interessant ist, ist eine andere Frage.
Ein deutsches Pendant gibt es derzeit noch nicht. Es gibt allenfalls ein “kleines” Pendant zu SuicideGirls namens KinKats, das seit ein paar Tagen sogar ein Printmagazin herausgebracht hat, an dessen Erstellung auch der hinlänglich bekannte Dirk Behlau (Pixeleye / Blog) mitgewirkt hat. Zu KinKats kann ich ansonsten nicht viel sagen, da ich die Seiten, die kostenpflichtig sind, nicht “von innen” kenne. Die Freetour gibt nicht soviel her, was aber auch mit dem deutschen Jugendschutzrecht zu tun haben könnte (dagegen spricht allerdings, dass ich nichts auf der Seite sehe, was mit einer Altersverifikation zu tun hat).
Wie dem auch sei….man muss Zivity beipflichten, dass sie “Porn 2.0″, auch wenn es streng genommen, kein “Porn” ist, in gesellschaftsfähiger und geschmackvoller Art in einen Web 2.0-Dienst implementiert haben. Ich habe Zweifel am Erfolg, dennoch bleibt es ein neuer und innovativer Ansatz. Ich bin gespannt, wer als nächstes versuchen wird, in der “Erotik”-Ecke etwas Massenfähiges an den Start zu bringen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Sachen Jugendmedienschutz jetzt entschieden (mein Vorbericht hier), dass es zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) effektiver Barrieren bedarf. Da es nach Auffassung des BGH zahlreiche Möglichkeiten gebe, ein Altersverifikationssystem zuverlässig auszugestalten, wie z.B. durch den Einsatz eines von der Kommission für Jugend- und Medienschutz (KJM) positiv bewerteten Konzeptes bzw. Produktes, sieht der BGH offenbar keine Notwendigkeit für die Aufweichung der Anforderungen an Altersverifikationssysteme. Die Urteilsbegründung liegt mir heute noch nicht vor. Bis jetzt gibt es nur die Pressemitteilung des BGH. Ein interessanter Ansatz für die Adult-Business-Branche könnten Hinweise des BGH sein, wie man ggf. in anderer Form ein Altersverifikationssystem gestalten könne. Denn der BGH hat offenbar in der Urteilsbegründung auch festgestellt, dass eine Identifizierung mit technischen Mitteln (Webcam-Check, biometrische Merkmale) bei entsprechender Sicherheit ebenfalls nicht ausgeschlossen sei. Vielleicht eröffnet dies Raum für neue Möglichkeiten der Altersverifikation ohne den bis heute stets vorliegenden “Medienbruch” durch eine Offline-Identifzierung, der häufig dazu führt, dass Adult-Angebote deutsche Anbieter nicht in Anspruch genommen werden.
Der BGH hat schließlich noch ausgeführt, dass die Tatsache, dass Adult-Angebote aus dem Ausland auch in Deutschland ohne Altersverifikation zugänglich sind, nicht entscheidungsrelevant sei. Zwar würden die deutschen Jugendschutz-Anforderungen bei einem Abruf der Inhalte aus dem Inland auch für diese Anbieter gelten; dass die Rechtsdurchsetzung nicht erfolge, stelle keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar.
Der BGH hat nun also entschieden. Es ist schon seit längerer Zeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Ich gehe nicht davon aus, dass das BVerfG anders entscheiden wird, aber wissen kann man das ja nie. IMHO ist das eher eine politische Frage. Ob es in Zeiten des Internet noch Sinn macht, an den deutschen, sehr scharfen Jugendmedienschutz-Anforderungen festzuhalten, darf mit guten Gründen bezweifelt werden. Ich kann beide Seiten nachvollziehen. Die deutschen Anforderungen scheinen mir jedoch etwas realitätsfremd zu sein. Das Internet hat eben keine Grenzen.
Als Mensch, der in Flensburg seine Heimat hat und wohnt, hat man häufig sowieso eine Nähe zum sog. Adult-Bereich. Beate Uhse, Orion etc. sei Dank! Adult-Business ist ein wichtiger und nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsbereich in Flensburg.
Als Flensburger Anwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht liegt es nahe, dass man auch Unternehmen in diesem Bereich berät und vertritt, wobei es sich dabei bei mir nicht bzw. eher weniger um Flensburger Unternehmen handelt. In Zeiten, in den Adult-Content über das Internet ohne große Zugriffschranken mehr oder weniger auf für Jugendliche frei zugänglich ist (man denke nur an die ganzen FUSKER-Dienste), wirkt der deutsche Jugendschutz, so wichtig Jugendschutz ist, ein wenig realitätsfern. Wie hoch die Anforderungen an ein gesetzkonformes Altersverifikationssystem (AVS) sein müssen, damit eine geschlossene Benutzergruppe angenommen werden kann, das wird heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Und die gesamte Branche dürfte heute mit Spannung nach Karlsruhe blicken. Weitere Hintergrundinformationen bei Heise und Spiegel.
Das Verwaltungsgericht München hat am 31.01.2007 sich in einem Beschluss (im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes) zu dem Altersverfikationssystem (AVS) “bereits18.de” geäußert, so berichtet zumindest MIR. Die Entscheidung, die hier (PDF) im Volltext von MIR zur Verfügung gestellt wird, hat ein Verfahren zum Gegenstand, in dem ein Anbieter auf mehreren Web-Sites pornografische Inhalte vorgehalten haben soll, die nicht hinreichend vor dem Zugriff Jugendlicher geschützt gewesen sein sollen. Hiergegen ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgegangen. Der Anbieter hat sich im Zuge des Verfahrens dann u.a. auch darauf berufen, dass er das AVS “bereits18“ einsetze, bei dem der Nutzer sich mit seiner Personalausweis-Nummer bzw. Reisepass-Nummer sowie der Postleitzahl am Ausstellungsort des Reisepasses bzw. Personalausweises anmelde.
Der Beschluss selbst ist wenig verwunderlich, hat doch das OLG Düsseldorf hier schon in 2005 eindeutige Ausführungen gemacht, die in der Branche für Besorgnis gesorgt hatten. Eigentlich sollte doch aber auch fast jedem in der Branche klar sein, dass man mit einem System, das mit der Abfrage von Personalausweisnummern arbeitet, keine geschlossene Benutzergruppe vorweisen kann, die nach den hohen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erforderlich sind. Daran ändere – zumindest nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München auch die anhängige Verfassungsbeschwerde zunächst nichts (Hintergrund zur Verfassungsbeschwerde in Sachen “ueber18.de” hier), die dem Gericht zudem nicht bekannt sei.
Alles in allem keine überraschende Entscheidung. Wer sich die derzeitigen Seiten des AVS “bereits18.de” ansieht, wird unschwer erkennen können, dass es sich dabei um eine wenig ausgegorene Lösung handelt. Schon die Anmeldung enthält rechtliche Unwägbarkeiten. Das ist allerdings nur meine private Meinung. Und bitte Obacht: es handelt sich um eine Entscheidung im sog. vorläufigen Rechtsschutz, bei dem nur eine vorläufige Entscheidung gefällt wird. Ob ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wann kommt also endlich mal ein seriöser größerer Anbieter eines AVS daher, der eine flächendeckende, einfache und hemmschwellenfreie Face-to-Face-Kontrolle der Volljährigkeit ermöglicht (Update: lese gerade das hier, ist noch Zukunftsmusik, aber immerhin…)? Es ist nicht zu erwarten, dass Karlsruhe die strengen Regelungen des JMStV komplett kippt. Ich würde mich jedoch nicht wundern, wenn es ein paar Anpassungen gibt. Mir ist jedoch nicht bekannt, wann mit einer Entscheidung aus Karlsruhe zu rechnen ist. Vielleicht weiß jemand mehr…