Tuesday, February 13th, 2007
Bundesarbeitsgericht zur unerlaubten Installation von Anonymisierungssoftware
Arbeitnehmer sollten künftig lieber vor der Installation von Anonymisierungssoftware wie dem JAP beim Arbeitgeber um Zustimmung bitten. Das Bundesarbeitsgericht hat, wie die Zeitschrift JurPC heute meldet, am 12.01.2006 durch Urteil entschieden, dass einem Arbeitnehmer dann, wenn eine Dienstanweisung die Installation privater Software untersagt, grundsätzlich ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann. Unabhängig von dieser offensichtlichen Rechtsverletzung [...]