Ich hatte schon über die Empfehlung des Koordinierungsgemiums der Datenschutz-Aufsichtsbehörden berichtet. Jetzt gibt es ein paar mehr Informationen, die der Pressemitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten zu entnehmen sind (PDF).
Die Empfehlungen sind für alle Social Networks wichtig, insbesondere dann, wenn sie ihren Unternehmenssitz in Berlin haben (vgl. die Berichterstattung zu MeinProf.de), da zumindest in Berlin jetzt auch Bußgelder in Einzelfällen verhängt werden bzw. verhängt worden sein sollen.
Die Empfehlungen zitiere (und kommentiere) ich hier im Einzelnen:
Jetzt kommt langsam Musik in das Thema Datenschutz im Web2.0. Nach einem Bericht von Golem hat die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich des Bundeslandes Berlin ein Bußgeld gegen die Ranking-/Bewertungsplattform MeinProf.de verhängt. Die Betreiber von MeinProf.de wollen sich gegen das Bußgeld angeblich wehren und halten insbesondere die Anforderungen des Datenschutzbeauftragten für praktisch nicht umsetzbar.
Nach dem Bericht soll die Aufsichtsbehörde u.a. gefordert haben, dass die bewerteten Personen (z.B. Professoren) bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren seien.
Außerdem habe die Behörde gefordert, dass gewährleistet wird, dass nur Personen Bewertungen vornehmen, die auch tatsächlich die jeweiligen Vorlesungen des Dozenten besucht hätten.
MeinProf.de wird dann wohl jetzt gegen die Bußgeldbescheide (es soll angeblich 2 geben) Widersprüche einlegen. Ggf. wird die Sache dann die Gerichte beschäftigen, und ich bin extrem gespannt, wie das ausgeht. Während wir sonst kaum Rechtsprechung im Datenschutz haben, führt ein schärferes Herangehen der Aufsichtsbehörden jetzt wohlmöglich dazu, dass wir mal ein wenig Wind in die Rechtsprechung bekommen. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass das Pendel der Rechtsprechung immer in Richtung der Auffassung der Aufsichtsbehörden schwingen wird. Ein juristisch sehr spannendes Thema.
Bin bis jetzt noch nicht dazu gekommen, hier darüber zu schreiben, und habe auch jetzt nicht unbedingt die Zeit für Details. Dennoch hier der Hinweis, dass letzte Woche ein Interview mit mir bei Focus Online veröffentlicht worden ist.
Für meine Beratungspakete, die ich via SAY-HO! anbiete, muss der Mandant die vereinbarte Vergütung zahlen, bevor ich mit der Arbeit beginne. Bei den kalkulierten Preisen kann ich nur auf Vorschussbasis arbeiten. Ich habe weder Zeit noch Lust, mich bei diesen Angeboten noch mit Mahnungen und Forderungsdurchsetzung zu beschäftigen. Einzige derzeit mögliche Bezahlmethode ist Vorkasse. Ich überlege derzeit, ob ich künftig auch noch weitere Bezahlmethoden anbiete, zumal ich das Angebot an Beratungsleistungen weiter ausbauen möchte. Einige Interessenten haben den Wunsch geäußert, dass alternative Bezahlmethoden angeboten werden. Da es sich für die derzeit bestehenden individuellen Beratungsangebote nicht lohnt, ein “Kreditkartengateway” in Betrieb zu nehmen, Paypal aber durchaus denkbar wäre, würde ich mich freuen, mal eure Meinung zu hören. Welche Bezahlmethoden würdet ihr gut finden?
Ich persönlich würde natürlich Vorkasse bevorzugen, da ich so die vollen Gebühren ohne Abzug vorab bekomme. Lastschrift hätte den Nachteil, dass die Buchung ggf. “platzen” kann, ein “Ärger”, den ich gerne vermeiden möchte. Paypal hat auch seine Vor- und Nachteile, würde ich aber durchaus akzeptabel finden.
Was meint ihr?
Kleiner Datenschutzhinweis: der Anbieter des Umfrage-”Widgets” speichert ggf. eure IP-Adresse. Wenn ihr das nicht wollt, dann stimmt einfach nicht ab!
Damit dürfte ich in Flensburg der 1. Fachanwalt für IT-Recht sein. Und wenn ich es richtig einschätze, wird das auch erst einmal so bleiben. Es ist aber eigentlich in meinem Fall nicht von Belang, da nur ein geringer Teil meiner Mandanten aus der Region kommt.
Langsam wird es immer schwieriger, die Berufsbezeichnungen auf der Visitenkarte unterzubringen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich) und last but not least EuroPriSe LEGAL Expert.
Was muss man eigentlich für besondere Kenntnisse als Fachanwalt für IT-Recht haben?
Bis jetzt das beste Video. Endlich mal normale Leute ;-)
Und popula.de hat bis jetzt den Preis für die beste PR eines Webservices verdient. Ich bin jetzt wirklich gespannt, was da kommt. Kreativ sind die Kölner Burschen zumindest.
Wenn ich das richtig sehe, sitzen die Jungs im alten Sevenload-Büro, wo unter anderem auch diese sympathischen Herren von Railslove ihr Büro gefunden haben. Scheinbar sollen die alten Sevenload Räume jetzt als Sevenload Camp (so heißt es zumindest hier) günstig an Startups vermietet werden. Nett!
Der sog. “Düsseldorfer Kreis”, das Koordinierungsgremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft hat jüngst wieder getagt und unter anderem auch einen Beschluss gefasst, der den Datenschutz in sozialen Netzwerken betrifft. Das dürfte für nahezu alle Startups in diesem Bereich und natürlich auch für alle Betreiber von Social Networks in Deutschland von Interesse sein. Wörtlich heißt es in dem Beschluss wohl nach der einschlägigen Pressemitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten (PDF):
Soziale Netze wie schuelerVZ oder studiVZ müssen ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren und ihnen die Entscheidung überlassen, welcher Personenkreis ihre Daten sehen darf. Die Nutzer müssen weder personalisierte Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat hinnehmen. Sie haben das Recht, sich in solchen Gemeinschaften unter Pseudonym zu bewegen und müssen ihr Profil oder ihr Bild jederzeit löschen können.
Dieser Beschluss wird nicht unumstritten bleiben, da viele Communities ihre User gerade dazu verpflichten, Bilder und ggf. sogar echte und aktuelle Bilder zu benutzen. Auch der Punkt der personalisierten Werbung wird von Bedeutung für die Betreiber werden. Hier gilt es ggf. gute Einwilligungserklärungen zu entwickeln und zu nutzen.
Den Beschluss im Originaltext kenne ich noch nicht. Hier muss man die Begründung abwarten. Die pauschale Aussage in der Pressemitteilung halte ich jedoch in der Form für rechtlich zumindest fragwürdig. Da kommt es doch stark auf den Einzelfall an. Bei den ausdrücklich genannten StudiVZ und schuelerVZ habe ich schon anderer Stelle mal meine Meinung kundgetan. Wer sucht, wird es finden.
[Update]: Die Pressemitteilung mit den erweiterten Informationen für die Anforderungen bei Social Networks sind jetzt auch verfügbar (PDF).
Das Beste, was ich diesen Monat an Vortrag gesehen habe.
Und für jedes Startup, das profitabel sein möchte, ein absolutes “Must-See”.
Beeindruckend einfache Rechenbeispiele: um eine Million Umsatz jährlich zu generieren, braucht man “nur” ca. 2.000 Kunden (genau genommen 2.084, wenn ich mich nicht verrechnet habe), die für deinen Online-Service 40 $ bzw. € im Monat zahlen. Das scheint ein lösbares Problem zu sein, wenn man ein gutes Produkt hat. Mit einem Spitzen-Produkt wie Basecamp (das ich schon über 2 Jahre nutze und dafür monatlich zahle) ist das sicher einfach. Wenn man aber kein so gutes Produkt hat? Dann macht eben ein besseres! Oder seht zu, dass ihr ca. 8400 Kunden bekommt, die bereit sind 10 € im Monat zu zahlen. Auch das scheint ein realistisches Ziel zu sein. Entscheidend ist aber eben die Qualität des Produkts und der Mehrwert, den das Produkt den Nutzern bietet.
Ein kostenloser Dienst mit Online-Werbung als Umsatzmodell oder eine reine Exit-Strategie ist eben nicht immer die einzige Lösung online.
Nach dem ganzen gut gelungenen Buzz mit den beiden Early Adopter Songs (1 und 2), hat popula es nun geschafft, “getechcrunched” zu werden. Nicht schlecht. Hoffe, die Server halten…