Logoähnlichkeit Adobe und Bundesagentur für Arbeit

In den Kommentaren zum vozoo-Artikel bei deutsche startups weist Nico Hagenburger (der Nico von Susuh und Hagenburger) auf Folgendes hin:

www.adobe.com und www.arbeitsagentur.de haben auch sehr ähnlich Logos. Das ist aber bisher wohl keinem so richtig aufgefallen ;)

Cool. Ist mir noch nie aufgefallen, aber schaut mal her:

 und

Eine gewisse Ähnlichkeit ist zumindest vorhanden. Witzig!

Wie man ein StartUp sympathisch startet….

zeigen - wie ich finde - gerade Sasha Berekoven und Andreas Moysig von vozoo. Während die Diskussion bei deutsche startups zur Aufmachung der Seite etwas durchwachsen ist, kann ich sagen, dass ich die Seite absolut sympathisch finde. Natürlich kann man es etwas “geheimniskrämerisch” nennen, wenn man nicht allzuviel zum Dienst verrät und stattdessen mehr zur Intention dahinter schreibt. Natürlich kann man es schlecht finden, dass nicht “Text”, sondern der Text in “Grafiken” dargestellt wird, weil das nicht in Suchmaschinen gefunden wird….aber wen interessiert das? Es ist nur eine Übergangsseite, es ist erstmal vollkommen egal, ob das in Suchmaschinen gefunden wird.

“Customer Support” macht vozoo zumindest schon mal gut, denn die Sasha hat sich in der Diskussion zum Blogartikel bei deutsche startups rechtzeitig und sympathisch eingeschaltet.

Ich wünsche vozoo viel Glück und viel Erfolg. BTW: vozoo sucht noch Investoren und sagt nach eigenen Angaben von sich:

Keine Angst. Wir sind zwar hungrig, aber beißen nicht ;)

Auf ihrem Blog gibt es auch schon ein paar Screenshots von vozoo zu sehen:

Und ich finde, es sieht ganz ordentlich aus.

Markenanmeldung ist nach eigenen Angaben im Gange. Eine Anmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt bisher aber noch nicht öffentlich registriert. Das kann aber manchmal auch ein wenig dauern.

vozoo steht auch vor rechtlichen Herausforderungen, denn alle, die sich im Bereich Auktionen/Shopping tummeln, dürfen die Besonderheiten des deutschen Fernabsatzrechts in allen Facetten kennenlernen. Ein leider immer noch sehr abmahnträchtiges Geschäft, wobei die Abmahnungen i.d.R. die User und nicht den Anbieter treffen.

Von meiner Seite aus jedenfalls “Daumen hoch” für die bisherige Unternehmenskommunikation. Und ja….ich würde wie einer der Kommentatoren bei deutsche startups auch befürworten, dass zumindest bzgl. der handelnden Personen etwas mehr Offenheit an den Tag gelegt werden würde. Ein XING-Profil (mit Foto) ist da gerne gesehen….oh ich sehe gerade, Andreas Moysig hat zumindest ein XING-Profil (wenn auch ohne Kontakte: Stand: 08.04.08, 06:54 Uhr). Immerhin….dann fehlt ja nur noch Sasha ;-)

Widerrufsbelehrung

Wer es trotz recht umfangreicher Berichterstattung noch nicht mitbekommen haben sollte….seit dem 01.04.08 gibt es eine neue Muster-Widerrufsbelehrung in der BGB-InfoV, deren Verwendung derzeit zu empfehlen ist, auch wenn dies nicht zwingend davor schützt, abgemahnt zu werden.

Sie ist hier zu finden.

Lokalkolorit: Relaunch HOCHZWEI - “der” Designagentur aus Flensburg

Ooopps….wie ich gerade sehe, hat HOCHZWEI (”Büro für visuelle Kommunikation”) ihre Website einem Relaunch unterzogen. Felix Worm (XING-Profil) und Timo Klass (XING-Profil) betreiben mit HOCHZWEI die nach meiner bescheidenen persönlichen Meinung einzige Designagentur in Flensburg, die hohen Ansprüchen an modernes Design gerecht wird.

Wenn man sich sonst in Flensburg umsieht, sind die anderen Agenturen doch eher “hausbacken” und nicht mehr wirklich “State-of-the-Art”. Das kann man natürlich anders sehen, ist aber meiner persönliche Meinung. 

Die neue Website basiert offenbar auf TYPO3 und stellt die Agentur jetzt endlich auch mit ihrem Team vor. Ich finde die Darstellung sehr persönlich und daher sympathisch.

Alle Teammitglieder werden kurz vorgestellt und beantworten immer auch die Frage “Was ich an Flensburg mag?”, und in den jeweiligen Antworten finden sich natürlich alle Lokalpatrioten bestätigt. Flensburg ist sicher nicht der Nabel der Welt, aber eine Stadt mit maritimen Flair, der offenbar viele begeistert.

Während Felix (und sein Designteam) sich (neben der Geschäftsführung) darum kümmert, alles “hübsch zu machen”, was ihm zwischen die Finger kommt, kümmert Timo sich um Beratung, Akquise, Kundenbetreuung, Projektmanagement, Geschäftsleitung etc. 

Insgesamt ein sympathisches Team und ein Vorzeigeunternehmen in der Region! Und die neue Website ist optisch wirklich gelungen. Okay….genug der Schleichwerbung, ich hoffe, ich habe mir damit eine Einladung zum nächsten “Weihnachtspunschen” im Dezember verdient (HOCHZWEI veranstaltet zusammen mit anderen Unternehmen wie FORWARD Film- & Medien und Druckhaus Leupelt eine ausgesprochen gute “Glühwein-Veranstaltung”, die mittlerweile zu einer festen Größe in der Stadt geworden ist).

Für alle CSS’ler - Tutorial von Cameron Moll

Erste Sahne: The Highly Extensible CSS Interface ~ The Series (by Cameron Moll)

Und so sieht es dann aus: Demo

Was läuft auf meinem iPod?

Mein iPod iPhone ist mein treuer Begleiter. Und wenn ich - wie gestern - viel unterwegs bin, dann hat man endlich auch in der Reisezeit Zeit, Musik bzw. Podcast zu hören.

Regelmäßige Podcasts, die ich höre: MacBreak Weekly, this WEEK in TECH, J!Cast, net@night, Spreeblick Podcast

Weitere Podcasts höre ich nicht regelmäßig, sondern nur, wenn mich etwas in einer bestimmten Episode mal interessiert.

Gestern habe ich wieder 2 gute Podcasts gehört, die ich hier empfehlen möchte. Einmal ist das Episode 82 von MacBreak Weekly, bei der der Drummer Patrick Wilson von Weezer zu Gast war, und wirklich einmal interessante und “moderne” Ansichten zur Musikbranche, DRM etc. zum Besten gegeben hat. Außerdem gibt er Einblicke in die Produktionsumgebung von Weezer, Kosten einer Albumherstellung etc. Wäre also mal eine Episode vom MBW, die auch für Nicht-Mac-User hörbar erträglich wäre. Und Patrick Wilson empfiehlt jedem angehenden Musiker die Lektüre des sog. KLF Manifests “The Manual: How to Have a Number One the Easy Way: How to Have a Number One Hit the Easy Way”, das bei Amazon allerdings vergriffen ist und gebraucht über 329 € kosten soll (sic!). Man wird aber über Google auf diesen Link aufmerksam gemacht, der mehr Informationen bzw. den Text des Manifests bereithält.

Amüsant ist dann noch, dass Patrick Wilson von Merlin Mann und Leo Laporte dazu ermuntert wird, einen Twitter Account anzulegen. Der hat daran eigentlich kein Interesse zu “twittern”, macht es aber doch, twittert über seinen Account und siehe da…..er hat jetzt schon 2.675 Followers. Und das hauptsächlich, weil die ersten beiden Follower Merlin Mann und Leo Laporte waren, so dass treue weitere Gefolgschaft garantiert war.

Empfehlen kann ich außerdem (für Mac-User und -Interessierte) den Premieren-Podcast von Mobile Macs. Tim Pritlove, Max Winde und Denis Ahrens sprechen über ihren jeweiligen Mac Background, Apple im Allgemeinen und, was ich besonders interessant fand, über das iPhone, das Jailbreaken, wie die Lokalisierungsfunktion funktioniert und ggf. manipuliert werden kann etc. Ein guter Start für einen dann hoffentlich regelmäßig erscheinenden Podcast zum Thema Apple, iPhone und Macs.

Schließlich kann ich noch das neue (erste) Album von Gregor Meyle empfehlen. Gregor ist durch seine Teilnahme am Song-Wettbewerb von Stefan Raab geworden. Er ist zwar nur “2.” geworden, ist aber dadurch hervorgestochen, dass er mit seinen eigenen deutschen Songs und Kompositionen angetreten ist. Wer deutsche Texte mag, der sollte mal reinhören in das Album “So soll es sein” (Amazon, iTunes). Warum diese Universal-Spacken Leute sich aber nicht trauen (oder was ist sonst der Grund), das Album in iTunes via iTunes Plus (also DRM-frei mit höherer Qualität) ist mir ein Rätsel. Die kapieren es einfach nicht. Auch zu diesem Thema empfehle ich den o.a. MBW-Podcast.

 

Relaunch EASN

Sehe gerade, dass Andreas Gerads sein EASN einem Relaunch unterzogen hat. Sehr schön geworden und der Magazin-Stil (basierend auf dem Theme The Morning After) passt sehr gut zum Konzept, wie ich finde.

Erdbeerlounge?

Lukasz twittert hier vor einiger Zeit etwas über “erdbeerlounge.de“. Noch nie gehört. Offenbar ein Projekt der umtriebigen Dr. Stephanie Staar von Netmoms. Auch wenn man Alexa-Charts ja nicht unbedingt trauen kann…..hat mich das Ergebnis hier doch etwas verwundert:

Wie machen die das? Habe ich etwas verpasst. Soviel Traffic in so kurzer Zeit? Wenn das stimmt….Hut ab!

Kann man aber als Mann nicht “legal” nachprüfen, was da passiert. Das Angebot richtet sich nur an Frauen! Gemein ;-)

Na ja…Stephanie Staar ist ja recht erfolgreich mit dem Aufbau von Communities, und wenn die Alexa-Zahlen stimmen, dann sind die Mädels offenbar recht klick-affin, was die Vermarktung über Werbung sinnvoll macht.

Aber was zum Teufel hat die Stephanie Staar nun noch mit “Mondmaedchen” vor? Dort werden zumindest laut Website fleißig Arbeitskräfte gesucht? Tja…wird aber wohl vielleicht wieder nur für Frauen sein?

Vielleicht kann hier mal jemand etas Licht ins Dunkel bringen?

Deutsche Telekom AG fordert Engadget Mobile auf, auf Magenta zu verzichten

Langsam wird es wirklich etwas obskur, was die Deutsche Telekom AG (DTAG) und ihr Magenta-Markenrecht angeht. Jetzt hat der nicht unbekannte Technik-/Gadget-Blog Engadget bzw. genauer gesagt Engadget Mobile eine Aufforderung der DTAG erhalten, auf die Farbe Magenta auf ihrer Website zu verzichten. Gemeint ist das magentafarbene bzw. magentafarbähnliche Logo von Engadget Mobile, das ich hier natürlich nicht zeigen werde ;-)

Alle Infos sowie Originale der Unterlassungsaufforderung finden sich in einem Engadget-Artikel.

Und nein….es dürfte sich nicht um einen Aprilscherz handeln.

Engadget bzw. Weblogs inc. wird, so wie es derzeit aussieht, der Aufforderung nicht nachkommen. Man hat vielmehr Kontakt aufgenommen mit dem “vice president of corporate communications for T-Mobile US” (David Beigie). Der hat zu dem Thema - offenbar etwas beschwichtigend - mitgeteilt:

“As a trademark owner, from time to time Deutsche Telekom looks at usage that could lead to confusion in the marketplace. The letter sent by DT merely outlines these perspectives and is meant to simply open a dialogue. Engadget continues to pioneer forums for discussion of wireless industry developments and innovation. T-Mobile respects the role Engadget and its readers play in advancing dialog on these important topics.”

Na….dann scheint das wohl nicht zu eskalieren. Wäre für T-Mobile in den USA auch nicht gerade verkaufsfördernd, würde ich meinen. Markenrecht hin oder her.

Bester Kommentar zum Engadget-Artikel bisher:

“Does that mean they own the Pink Panther too?”

Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragte?

Auch wenn das Thema hier schon häufiger behandelt wurde (z.B hier m.w.N.), wollte ich doch aus “Stickyness”-Gründen mal wieder ein Beispiel bringen, bei dem ein Startup es gut meint und z.B. in der Datenschutzerklärung (schon mal positiv, dass es überhaupt eine gibt - ist ja auch nicht die Regel) angibt, wer Datenschutzbeauftragte des Unternehmens sind. So gibt Beeings minidienste.de in seiner Datenschutzerklärung, die ungünstigerweise nur im PDF-Format (Stand: 31.03.08) vorliegt (was trotz der Verbreitung des PDF-Standards ein Problem sein kann), folgende Information an:

Betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz
Andreas Jakob, Daniel Stosch

Beim Datenschutzbeauftragten gilt jedoch eigentlich das “Highlander”-Prinzip: es kann nur Einen geben! Zwei Personen zu benennen, ist daher - sagen wir mal - etwas “unüblich”.

Unzulässig wird das Ganze dann jedoch, wenn man gleichzeitig folgende Informationen zur Firma und vor allem den Geschäfsführern in derselben Datenschutzerklärung ansieht:

Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG:
Beeings Internet GmbH
Karl-Heine-Str. 99
04229 Leipzig

Geschäftsführer: 
Andreas Jakob, Daniel Stosch

Es ist nämlich als Fall der sog. verbotenen In-Sich-Kontrolle unzulässig, dass ein Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung zugleich auch Datenschutzbeauftragter des Unternehmens ist. Es fehlt dem Geschäftsführer nämlich zumindest an der nach § 4f Abs. 2 BDSG erforderlichen Zuverlässigkeit, die in einem Fall einer solchen Interessenkollision nicht gegeben ist. So darf z.B. auch ein IT-Leiter nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden.

Minidienste.de sollte vielleicht eher prüfen, ob überhaupt ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss (was allerdings schon in Anbetracht des Vorteils, dass die Meldepflichten für den Einsatz von automatisierten Verfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Dtenschutz im Falle einer Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entfallen, gut abgewogen werden sollte) oder eben - noch besser - eine andere Person oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wichtig: zum Datenschutzbeauftragten darf nur eine Person bestellt werde, die über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die liegt ohne umfangreiche Schulung eher selten vor. Häufig bietet sich daher gerade für kleinere Unternehmen an, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, was auch nicht unbedingt teuer sein muss, wenn die IT und die Prozesse ansonsten gut aufgestellt sind.

[Update]: Hinzuweisen ist noch darauf, dass es sich hierbei um keinen Fehler handelt, der dazu führt, dass Nutzer einen Nachteil hätten. Auch abmahnfähig ist der Fehler nicht. 

[Update2]: Der Fehler ist behoben worden, soweit ich es sehen kann.